Kommunale Gesundheitskonferenz: Fragen von Bürgerinnen bzw. Bürgern an die Kommunale Gesundheitskonferenz einreichen

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Die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz (KGK) haben sich mit einfacher Zwei-Drittel-Mehrheit probeweise bis Ende 2025 für das Testen von Einwohnerinnen- bzw. Einwohnerfragen im Rahmen der Sitzungen der Kommunalen Gesundheitskonferenz ausgesprochen.

  • Die Kommunale Gesundheitskonferenz tagt in der Regel zwei Mal pro Jahr. Termine unter:
     SessionNet | Stiftungen etc.
  • Die Tagesordnung der Kommunalen Gesundheitskonferenz wird zwei Wochen vorher im Ratsinformationssystem veröffentlicht. 
  • Die Fragerunde für Bürgerinnen bzw. Bürger ist zunächst eine Erprobungsphase. Die Mitglieder der Kommunalen Gesundheitskonferenz entscheiden später, ob das Verfahren dauerhaft in die Geschäftsordnung aufgenommen wird (voraussichtlich 2. Sitzung 2025).

§ 6 Absatz 3 Geschäftsordnung Kommunale Gesundheitskonferenz Bielefeld in Verbindung mit §§ 23, 24 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG).

  • Frageberechtigt sind Einwohnerinnen und Einwohner Bielefelds.
  • Jede Einwohnerin, jeder Einwohner Bielefelds kann maximal eine Frage pro Sitzung bei der Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz einreichen.
  • Die Frage sollte kurzgefasst sein, sich auf das Wesentliche beschränken und den Zuständigkeitsbereich der Kommunalen Gesundheitskonferenz betreffen.
  • Fragestellende müssen ihre Fragen bis spätestens eine Woche vor dem Sitzungstermin mit Angabe des Vor- und Nachnamens, Adresse und E-Mail über den Online-Dienst an die Geschäftsstelle der Kommunalen Gesundheitskonferenz senden. 
  • Eine Beantwortung der Fragen erfolgt nur dann, wenn die oder der Fragestellende anwesend ist.
  • Um den Datenschutz sicherstellen zu können, muss bei der Einreichung von Fragen dem Datenschutz zugestimmt werden.

Kostenlos

Auf Probe bis Ende 2025.

Minimal eine Woche, bei Fragen, die entsprechend der Vorlauffrist eingereicht wurden.

Ansonsten am nächsten Sitzungstermin. Können Fragen im dafür vorgesehenen Sitzungszeitfenster (30 Minuten) nicht beantwortet werden, erfolgt die Beantwortung in der nächsten Sitzung, sofern die oder der Fragestellende sich nicht mit einer schriftlichen Beantwortung einverstanden erklärt.

Fragen an die Kommunale Gesundheitskonferenz können online eingereicht werden.