Mit der Carsharing-Plakette können Bevorrechtigungen bei der Teilnahme im Straßenverkehr erlangt werden vgl. § 3 Abs. 1 Carsharinggesetz (CsgG).
Kraftfahrzeug – Carsharing-Plakette beantragen
Kraftfahrzeug – Carsharing-Plakette beantragen
- Es muss ein Fahrzeug nach § 2 S.1 Nr. 1 CsgG vorliegen
- Es liegt ein Carsharing-Anbieter gemäß § 2 S. 1 Nr.2 CsgG vor
- Haltereigenschaft des Fahrzeugs/der Fahrzeuge muss nachgewiesen sein
- Fahrzeug(e) müssen zugelassen sein
- Schriftlicher Antrag
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Vertragsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen des Carsharingunternehmens als Nachweis, dass das Fahrzeug durch eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife, angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann
- Auflistung der Fahrzeuge unter Angabe des Kennzeichens
- Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate)
11,00 €
Eine Bezahlung ist ausschließlich mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich.
Unbefristet gültig bis zum Wegfall der Voraussetzungen
Aushändigung direkt vor Ort
- Der schriftliche Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zulassungsbehörde der Stadt Bielefeld an der Information abgegeben werden.
- Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen können Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen im Rahmen der Zulassung einreichen.
- Abholung und Bezahlung der Plakette vor Ort.
- Die Plakette muss deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld darf hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.