Kraftfahrzeug – Carsharing-Plakette beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Mit der Carsharing-Plakette können Bevorrechtigungen bei der Teilnahme im Straßenverkehr erlangt werden vgl. § 3 Abs. 1 Carsharinggesetz (CsgG).

  • Es muss ein Fahrzeug nach § 2 S.1 Nr. 1 CsgG vorliegen
  • Es liegt ein Carsharing-Anbieter gemäß § 2 S. 1 Nr.2 CsgG vor
  • Haltereigenschaft des Fahrzeugs/der Fahrzeuge muss nachgewiesen sein
  • Fahrzeug(e) müssen zugelassen sein

  • Schriftlicher Antrag
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Vertragsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen des Carsharingunternehmens als Nachweis, dass das Fahrzeug durch eine unbestimmte Anzahl von Fahrer*innen auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung und einem die Energiekosten miteinschließenden Zeit- oder Kilometertarif oder Mischformen solcher Tarife, angeboten und selbstständig reserviert und genutzt werden kann
  • Auflistung der Fahrzeuge unter Angabe des Kennzeichens
  • Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung bzw. Gewerbeummeldung (jeweils nicht älter als 12 Monate)

11,00 €

Zahlbar mit Bargeld oder girocard.

Unbefristet gültig bis zum Wegfall der Voraussetzungen

Aushändigung direkt vor Ort

  • Der schriftliche Antrag und die dazugehörigen Unterlagen können in der Zulassungsbehörde der Stadt Bielefeld an der Information abgegeben werden.
  • Bei noch nicht zugelassenen Fahrzeugen können Sie den Antrag und die dazugehörigen Unterlagen im Rahmen der Zulassung einreichen.
  • Abholung und Bezahlung der Plakette vor Ort.
  • Die Plakette muss deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, das Sichtfeld darf hierdurch jedoch nicht beeinträchtigt werden.