Den Schulen stehen zur Beantragung drei unterschiedliche Formate zur Verfügung:
1. Individuelle unterrichtsbegleitende sprachliche Förderung (Antrag A).
- Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen und in einer Regelklasse beschult werden
- Förderung: In Kleingruppen von bis zu 5 Schülerinnen und Schülern
- Förderumfang: Bis zu 24 Monate / 4 Schulstunden wöchentlich
- Beantragung ganzjährig möglich
2. Unterrichtsbegleitende Unterstützung einer externen Sprachfördergruppe (Antrag B).
- Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen und nur stundenweise an einer externen Sprachfördergruppe teilnehmen
- Förderung: Unterrichtsbegleitend in der externen Sprachfördergruppe
- Förderumfang: Bis zum jeweiligen Schuljahresende / 4 Schulstunden wöchentlich
- Beantragung ganzjährig möglich
3. Maßnahme- bzw. Projektförderung für Schulen (Antrag C).
- Zielgruppe: Vorrangig neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
- Förderung: Passgenaue, bedarfsorientierte Angebote, die z.B. den Übergang in die Regelklasse unterstützen
- Förderumfang: individuell
- Beantragungsfrist: 15. Juni für das kommende Schuljahr
Die Schulleitungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Fördermaßnahmen und für die Richtigkeit aller Angaben bei Antragstellung und Abrechnung.
Die Fördermaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Eckpunkte der Stadt Bielefeld. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung gegenüber der Stadt Bielefeld besteht nicht.