Schulische Integrationshilfen beantragen

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Die „Schulischen Integrationshilfen der Stadt Bielefeld“ bieten Schulen zusätzliche Fördermöglichkeiten für neu zugewanderte Schüler bzw. Schülerinnen, um ihre nachhaltige schulische Integration zu unterstützen. Sie werden von Sprachförderkräften, die das Kommunale Integrationszentrum beauftragt, an den Schulen umgesetzt. Eine Förderung ist bis zur Erlangung eines allgemeinen Schulabschlusses der Sekundarstufe I möglich.

Weitere Informationen zu den "Schulischen Integrationshilfen" finden Sie auf der Internetseite Kommunales Integrationszentrum.

Rahmenrichtlinien für die Vergabe von städtischen Zuschüssen für Schulische Integrationshilfen der Stadt Bielefeld vom 27.06.2012, aktualisierte Fassung vom 07.09.2018.

Den Schulen stehen zur Beantragung drei unterschiedliche Formate zur Verfügung:

1. Individuelle unterrichtsbegleitende sprachliche Förderung (Antrag A).

  • Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen und in einer Regelklasse beschult werden
  • Förderung: In Kleingruppen von bis zu 5 Schülerinnen und Schülern
  • Förderumfang: Bis zu 24 Monate / 4 Schulstunden wöchentlich
  • Beantragung ganzjährig möglich

2. Unterrichtsbegleitende Unterstützung einer externen Sprachfördergruppe (Antrag B).

  • Zielgruppe: Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler, die seit weniger als einem Jahr eine deutsche Schule besuchen und nur stundenweise an einer externen Sprachfördergruppe teilnehmen
  • Förderung: Unterrichtsbegleitend in der externen Sprachfördergruppe
  • Förderumfang: Bis zum jeweiligen Schuljahresende / 4 Schulstunden wöchentlich
  • Beantragung ganzjährig möglich

3. Maßnahme- bzw. Projektförderung für Schulen (Antrag C).

  • Zielgruppe: Vorrangig neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
  • Förderung: Passgenaue, bedarfsorientierte Angebote, die z.B. den Übergang in die Regelklasse unterstützen
  • Förderumfang: individuell
  • Beantragungsfrist: 15. Juni für das kommende Schuljahr


Die Schulleitungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Fördermaßnahmen und für die Richtigkeit aller Angaben bei Antragstellung und Abrechnung.

Die Fördermaßnahmen stehen unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden haushaltsrechtlichen und haushaltswirtschaftlichen Eckpunkte der Stadt Bielefeld. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung gegenüber der Stadt Bielefeld besteht nicht.

Das Sprachbildungskonzept der Schule, welches die Einbindung der Schulischen Integrationshilfen in das didaktische Gesamtkonzept verdeutlicht.

 

  • Die Schulischen Integrationshilfen müssen über den Online-Dienst beantragt werden. 
  • Sprachbildungskonzept der Schule einreichen
  • Alle Fördermaßnahmen müssen zum Ende des Schuljahres digital evaluiert werden.
    Dazu ist der Online-Dienst zur Evaluation zu nutzen.

  1. Evaluation der Schulischen Integrationshilfen