Einbürgerung (Online-Antrag)

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Hinweis zu den Bearbeitungszeiten

Bitte beachten Sie, dass es derzeit aufgrund erheblich gestiegener Antragszahlen zu deutlichen zeitlichen Verzögerungen kommt.

Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge richtet sich nach dem Datum des Antragseingangs. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung anhand der Sie erkennen können, dass Sie Ihren Antrag erfolgreich eingereicht haben.

Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens - auch über andere Dienststellen der Stadt Bielefeld ab. Wir werden uns unaufgefordert bei Ihnen melden (E-Mail, telefonisch oder Brief).

Es wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.

Danke für Ihr Verständnis.

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Wenn Sie Ausländer / Ausländerin sind und deutscher Staatsbürger / deutsche Staatsbürgerin mit allen Rechten und Pflichten werden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durch die Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten als deutscher Staatsbürger oder deutsche Staatsbürgerin.

Sie können u.a. Ihr Wahlrecht ausüben, genießen Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb von Europa in viele Länder reisen.

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Auf diesen Internetseiten erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie für eine Einbürgerung erfüllen sollten.

Falls Sie unsicher sind, ob eine Einbürgerung für Sie in Frage kommt oder wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie zunächst den unter dem Link „Antrag auf Einbürgerung“ vorgeschalteten kostenfreien Quick-Check verwenden oder sich an Ihre zuständige Einbürgerungsstelle wenden.

Unter der Rubrik VORAUSSETZUNGEN werden Ihnen in Abhängigkeit der in Frage kommenden Rechtsgrundlage die jeweiligen Einbürgerungsvoraussetzungen näher erklärt.

Abhängig von der Art des Antrags finden Sie die jeweiligen Voraussetzungen auf den Seiten der anderen Dienstleistungen.

 

Das zugehörige Antragsformular finden Sie immer hier.

Hinweis: 

Für Minderjährige unter 16 Jahren ist der Antrag von den Eltern beziehungsweise dem allein sorgeberechtigten Elternteil zu stellen. Das alleinige Sorgerecht ist nachzuweisen (beispielsweise durch ein Gerichtsurteil).

Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, stellen den Antrag selbst.

Bei gesetzlich Betreuten ist ein Nachweis über die Betreuung einzureichen. Soweit ein Einwilligungsvorbehalt nach § 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) besteht, bedarf der Antrag der Zustimmung des Betreuers.

Ihre persönliche Vorsprache ist zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich, der mit Ihnen vereinbart wird.

  • Die Einbürgerung kostet für Erwachsene 255,00 Euro.
  • Minderjährige, die alleine eingebürgert werden, zahlen ebenfalls 255,00 Euro.
  • Für mit einzubürgernde minderjährige Kinder beträgt die Gebühr 51,00 Euro pro Person.

 

Bei Antragsabgabe ist ein Gebührenvorschuss (rd. 75 % der o.g. Beträge) zu zahlen. Der betreffende Gebührenvorschuss wird im Online-Antrag erhoben.