Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz - Ersatzbescheinigung beantragen

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Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nur einmal ausgestellt und behält ihre Gültigkeit.

Wird diese Bescheinigung verloren oder ist nicht mehr auffindbar, kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.

 

§ 43 Infektionsschutzgesetz

Eine Beantragung ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Belehrung liegt nicht länger als 10 Jahre zurück
  • Die Ersatzbescheinigung kann auch nach einer erfolgten Online-Belehrung ausgestellt werden

  • Ausweis
  • mit Vollmacht und Ausweis der Bevollmächtigten bzw. des Bevollmächtigten

 

20,00 €

So können Sie online bezahlen:

  • Kreditkarte
  • Paypal

 

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 2 - 3 Werktage. 

Über das Service Portal der Stadt Bielefeld kann die Leistung angefordert werden. Dafür ist eine Anmeldung bei Bund ID notwendig. Der Antragsteller wird anschließend über eine Nachricht im Serviceportal darüber informiert, ob die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung möglich ist.

Kann keine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit direkt einen Termin für eine Belehrung zu buchen.

Kann die Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, erhält der Antragsteller über das Serviceportal die Möglichkeit zur Bezahlung. Nach der Zahlung wird die Ersatzbescheinigung samt Quittung in das Serviceportal hochgeladen und kann dort abgerufen werden.

Die Ersatzbescheinigung kann in Ausnahmefällen persönlich nach Absprache im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgeholt werden.