Über das Service Portal der Stadt Bielefeld kann die Leistung angefordert werden. Dafür ist eine Anmeldung bei Bund ID notwendig. Der Antragsteller wird anschließend über eine Nachricht im Serviceportal darüber informiert, ob die Ausstellung einer Ersatzbescheinigung möglich ist.
Kann keine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, besteht die Möglichkeit direkt einen Termin für eine Belehrung zu buchen.
Kann die Ersatzbescheinigung ausgestellt werden, erhält der Antragsteller über das Serviceportal die Möglichkeit zur Bezahlung. Nach der Zahlung wird die Ersatzbescheinigung samt Quittung in das Serviceportal hochgeladen und kann dort abgerufen werden.
Die Ersatzbescheinigung kann in Ausnahmefällen persönlich nach Absprache im Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt abgeholt werden.