#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nur einmal ausgestellt und behält ihre Gültigkeit.
Wird diese Bescheinigung verloren oder ist nicht mehr auffindbar, kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.
Nachschulungen oder Auffrischungen bietet das Gesundheitsamt nicht an. Diese obliegen dem jeweiligen Arbeitgeber. Dieser ist verpflichtet, alle zwei Jahre seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Lebensmittelbereich nachschulen zu lassen.