Aktuelle Information:
Aufgrund technischer Schwierigkeiten kommt es derzeit zu Verzögerungen bei der Bearbeitung eingehender Anträge. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an der Behebung des Problems und bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank für Ihre Geduld.
Die Bescheinigung über die Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz wird vom Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nur einmal ausgestellt und behält ihre Gültigkeit.
Wird diese Bescheinigung verloren oder ist nicht mehr auffindbar, kann eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden.