Niederlassungserlaubnis - Bescheinigung über das Fortbestehen eines Aufenthaltstitels bei einem Auslandsaufenthalt von über sechs Monaten beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Der Aufenthaltstitel erlischt automatisch, wenn man ins Ausland ausreist und nicht innerhalb von sechs Monaten wieder eingereist ist.

Um dies bei einem geplanten Auslandsaufenthalt zu verhindern, kann man vor Antritt der Reise eine Bescheinigung bekommen, dass der Aufenthaltstitel fortbesteht. 

  • Besitz einer Niederlassungserlaubnis
  • Mindestens 15 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes

 

  • Sofern Sie eine deutsche Ehepartnerin oder einen deutschen Ehepartner haben, reicht bereits der Besitz einer Niederlassungserlaubnis.

  • Gültiger Pass
  • Einkommensnachweis bzw. aktueller Rentenbescheid
  • Mietvertrag (Warmmiete, inklusive Heizkosten)
  • Bei Wohneigentum Nachweis der entsprechenden Belastungen

Die Bescheinigung kostet 18,00 €.

Die Bezahlung ist in bar und mit EC-Karte möglich.

Die Bescheinigung kann direkt bei der Vorsprache ausgestellt werden, vorausgesetzt, alle erforderlichen Unterlagen werden vorgelegt.

Bitte reichen Sie die benötigten Unterlagen schriftlich per E-Mail oder per Post ein.