#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Eine Verlängerung eines Schengen-Visums vom Typ C ist grundsätzlich nicht möglich, außer in Ausnahmefällen, wenn außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, die eine rechtzeitige Ausreise verhindern.
Dieser Grund darf erst nach der Einreise eingetreten sein.
Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Kommunalen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort der Ausländerin bzw. des Ausländers.
Gründe für eine Verlängerung:
- Höhere Gewalt:
- Naturkatastrophen (z. B. Flugausfälle durch schlechtes Wetter), Streiks oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die die Ausreise verhindern.
- Humanitäre Gründe:
- Schwere Erkrankung oder Reiseunfähigkeit der Visuminhaberin bzw. des Visuminhabers, dringende medizinische Behandlungen oder Erkrankung eines nahen Angehörigen.
- Schwerwiegende persönliche Gründe:
- Unvorhergesehene geschäftliche oder berufliche Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen.
Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass der Antrag auf Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des aktuellen Visums gestellt wurde, das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegen kann, aufgrund deren er daran gehindert ist, Deutschland bzw. den Schengenraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen.
Für die Verlängerung des Visums ist die Zustimmung der Kommunalen Ausländerbehörde grundsätzlich erforderlich.