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Visum nach der Einreise verlängern

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Eine Verlängerung eines Schengen-Visums vom Typ C ist grundsätzlich nicht möglich, außer in Ausnahmefällen, wenn außergewöhnliche Umstände wie höhere Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, die eine rechtzeitige Ausreise verhindern.

Dieser Grund darf erst nach der Einreise eingetreten sein.

Die Entscheidung, ob ein Visum während des Aufenthalts in Deutschland verlängert werden kann, liegt allein bei der zuständigen Kommunalen Ausländerbehörde am Aufenthaltsort der Ausländerin bzw. des Ausländers.

Gründe für eine Verlängerung:

  • Höhere Gewalt:
    • Naturkatastrophen (z. B. Flugausfälle durch schlechtes Wetter), Streiks oder andere unvorhergesehene Ereignisse, die die Ausreise verhindern. 
  • Humanitäre Gründe:
    • Schwere Erkrankung oder Reiseunfähigkeit der Visuminhaberin bzw. des Visuminhabers, dringende medizinische Behandlungen oder Erkrankung eines nahen Angehörigen. 
  • Schwerwiegende persönliche Gründe:
    • Unvorhergesehene geschäftliche oder berufliche Gründe, die eine Verlängerung erforderlich machen. 

Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass der Antrag auf Verlängerung innerhalb der Gültigkeitsdauer des aktuellen Visums gestellt wurde, das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegen kann, aufgrund deren er daran gehindert ist, Deutschland bzw. den Schengenraum vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Visums bzw. vor Ablauf der zulässigen Aufenthaltsdauer zu verlassen.

Für die Verlängerung des Visums ist die Zustimmung der Kommunalen Ausländerbehörde grundsätzlich erforderlich.

Die oder der Betroffene muss

  • über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat verfügen.
  • Ausreichender Krankenversicherungsschutz ist ebenfalls Voraussetzung für einen gesicherten Lebensunterhalt.
  • Ein Verlängerungsgrund muss vorliegen.
  • Es muss vorher ein Visum erteilt worden sein. Ohne Visum gibt es keine Visumsverlängerung.
  • Ein bereits abgelaufenes Visum kann ebenfalls nicht verlängert werden.

  • Der Antrag muss vom Besuchenden ausgefüllt und unterschrieben werden.
  • Übermittlung des gütigen Reisepasses (Personalienseite, gültiges Visum und Einreisestempel) des Besuchenden als Foto oder Scan.
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, wenn kein deutsches Visum erteilt wurde.
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über eine abgegebene Verpflichtungserklärung oder Finanzierungsnachweis für den Aufenthalt in Bielefeld.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung und die Möglichkeit einer Verlängerung der Reiseversicherung (Bitte erst nach der Zusage verlängern.).
  • Aussagekräftiges Attest über die Dauer der Reiseunfähigkeit bzw. anderer Nachweis, die den Verlängerungsgrund belegen.
  • Gegebenenfalls ein Nachweis über neue Flugdaten.
  • Telefonnummer zwecks Kontaktaufnahme.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich in jedem Fall möglichst frühzeitig bei der Kommunalen Ausländerbehörde.

Der Verlängerungsantrag wird über den Onlinedienst gestellt.