#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Grundlage der Grundstücksbewertung ist eine gute Marktkenntnis. Hierzu dient die vom Gutachterausschuss zu führende Kaufpreissammlung gemäß § 195 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB).
Notarinnen und Notare sind verpflichtet, die Abschrift eines jeden Kaufvertrages an den zuständigen Gutachterausschuss weiterzuleiten.
Für die Kaufpreisauswertung sind jedoch umfangreiche Informationen über den Kaufvertragsinhalt hinaus erforderlich. Deshalb schreibt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Käuferinnen und Käufer an und bittet um Rücksendung des Erhebungsbogens mit Informationen über die Gebäudeausstattung, Modernisierungen, Energieeffizienz, Bauschäden/Baumängel und Mieteinnahmen.
Die gesammelten Daten werden unter mathematisch-statistischen Gesichtspunkten und selbstverständlich unter Wahrung des Datenschutzes analysiert und ausgewertet. Nicht nur der Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwertkarte profitieren von einer guten Datenqualität, auch für die Ableitung von Immobilienrichtwerten ist eine umfangreiche Datensammlung notwendig.