Für die persönliche Beantragung der Briefwahlunterlagen in einer der Dienststellen wird
- die Wahlbenachrichtigung
- der ausgefüllte Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheines (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) und
- ein amtliches Identitätsdokument (Personalausweis oder Reisepass)
benötigt.
Wer den Briefwahlantrag für eine andere Person stellen möchte, muss eine - ausdrücklich hierfür ausgestellte - schriftliche Vollmacht nachweisen. Jede Bevollmächtigte bzw. jeder Bevollmächtigter darf maximal vier Wahlberechtigte vertreten.