Initiativen, Vereine und Selbstorganisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte (migrantische Organisationen - MO): Fördermittel beantragen

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Die Stadt Bielefeld stellt im Rahmen des jeweils bereitstehenden Etats dem Integrationsrat Mittel zur Verfügung für eigene Aktivitäten, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit etc. und zur Förderung von Initiativen, Vereinen und migrantischen Organisationen auf der Basis der städtischen Förderrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung.

Die Zuwendungen an Initiativen, Vereine und migrantische Organisationen dienen der Finanzierung einzelner Vorhaben, die fachlich, inhaltlich und finanziell abgrenzbar sind (Projektförderung).

In den Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln Richtlinien zur Förderung von Initiativen, Vereinen und Organisationen von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sind die Details geregelt.

  • Sitz und/ oder Tätigkeit in Bielefeld
  • Integrative Tätigkeiten in den kommunalen Strukturen der Stadt Bielefeld
  • Weiteres siehe Rechtsgrundlagen

Erstantragstellende müssen als Verein folgende Unterlagen vorlegen:

  • Auszug aus dem Vereinsregister; Namensliste der für die juristische Person des Privatrechts aktuell handelnden Personen (z. B. Vorstand) 
  • Sachbericht über die Tätigkeit innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung (Veranstaltungen und Projekte aus dem vergangenen Jahr auflisten und dem Antrag als Anlage beifügen)
  • Protokoll der Gründungsversammlung
  • Aktuelle schriftliche Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Sinne von § 51 AO  durch die zuständige Finanzverwaltung

Erstantragstellende, die als Initiative oder Gruppe organisiert sind, müssen eine Bescheinigung in welchem Rahmen sie aktiv sind, einreichen.

Folgeantragstellende legen den oben genannten Sachbericht und bei Änderungen entsprechende Unterlagen vor (z. B. Vorstandwechsel, Satzungsänderung). Es wird geprüft, ob die Mitteilungs- und Nachweispflicht erbracht wurden.

Die Antragstellung ist kostenlos.

Jeweiliges Haushaltsjahr. Die Antragsfrist für das nächste Haushaltsjahr ist der 30.11.2025.  

 

Nach Prüfung und Bewilligung wird voraussichtlich im Frühjahr des Folgejahres die Zuwendung erfüllt.

Die Antragsstellung erfolgt online.