Tierwohl - Tierschutzanzeige erstatten

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Wenn Sie den Verdacht haben oder beobachten, dass Tiere nicht artgerecht gehalten, vernachlässigt oder in anderer Weise tierschutzwidrig behandelt werden, können Sie dies hier melden. Ebenso können Sie den Dienst nutzen, wenn Sie Verstöße gegen das Tierschutzgesetz oder die Tierschutzverordnungen feststellen oder Ihnen Auffälligkeiten im Umgang mit Tieren auffallen.

Für Beschwerden über den Lärm von Tieren (z.B. lautes Bellen) oder bei bissigen und gefährlichen Tieren ist das Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt nicht zuständig.

Tierschutzgesetz, Tierschutzhundeverordnung, Tiertransportverordnung u. a.

Folgende Informationen müssen von Ihnen mitgeteilt werden:

- genaue örtliche Angabe (ggf. Kartenausschnitt beifügen)
- möglichst Namen von Verantwortlichen/Tierhaltern
- konkrete Beschreibung der Beobachtungen (wer, wann, was, wo?) und vor allem der/des betroffenen Tiere/s (Tierart, Rasse, Farbe, Aussehen etc.)

- Telefonnummer oder E-Mailadressen für Rückfragen sind wünschenswert
- Fotos und Videos sind hilfreich

Es entstehen keine weiteren Kosten für den Meldenden.

Eine Anzeige sollte unverzüglich erstattet werden. 

Es kann sinnvoll sein, die Tierhalterin bzw. den Tierhalter zunächst direkt auf die Missstände anzusprechen. 

Außerdem besteht die Möglichkeit den Tierschutzverein Bielefeld e.V. einzuschalten. Es wird um Verständnis gebeten, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Anfragen zum Ausgang des Verfahrens beantwortet werden. 

- die Tierschutzanzeige kann telefonisch erfolgen

- jeder Hinweis auf Tierwohlgefährdung wird von amtlichen Veterinären bzw. Veterinärinnen überprüft

- ggf. werden Maßnahmen angeordnet oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet

- im Falle von gerichtlichen Verfahren, ist die Bereitschaft zu einer Zeugenaussage sehr hilfreich