Eine Errichtung oder Änderung von Grabmalen oder Grabeinfassungen kann beantragt werden. Dafür bedarf es eine Zustimmung des Umweltbetriebes – Abteilung Planung und Unterhaltung Friedhöfe.
Grabmal - Zustimmung zur Grabmalerrichtung und -änderung beantragen
Grabmal - Zustimmung zur Grabmalerrichtung und -änderung beantragen
- Sie sind die nutzungsberechtigte Person oder
- eine Person mit Zustimmung der nutzungsberechtigten Person
- Für die Genehmigung wird eine Gebühr gemäß der Gebührensatzung erhoben.
- Der Gebührenbescheid wird der antragstellenden Person per Post zugesandt.
- Der Antrag ist vor der Errichtung des Grabmals zu stellen.
- Der Aufbau ist erst nach der Genehmigung zulässig.
Der Antrag kann online gestellt werden.