Ein Visum zur Eheschließung wird benötigt, wenn eine im Ausland lebende Person nach Deutschland kommen möchte, um hier die Ehe zu schließen oder eine Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen.
Visum zur Eheschließung beantragen
Visum zur Eheschließung beantragen
Die in Deutschland lebende Person muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländerin oder Ausländer über einen Aufenthaltstitel (keine Duldung oder Gestattung) verfügen.
- Verpflichtungserklärung
- Kopie des Passes oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person (bei Ausländerinnen und Ausländern bitte die Seite mit dem Aufenthaltstitel mitkopieren)
- Sämtliche für die Eheschließung oder Eintragung der Lebenspartnerschaft benötigten Urkunden der im Ausland lebenden Person
- Pass der im Ausland lebenden Person
- biometrietaugliche Lichtbilder
- Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe A1
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte fragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gezielt nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Eine Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat gegeben werden.
Der Antrag kann nur durch die im Ausland lebende Person bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung gestellt werden.
Die jeweils zuständige deutsche Auslandsvertretung ist über die Homepage des Auswärtigen Amtes zu finden.