Ein Visum zur Familienzusammenführung wird benötigt, wenn eine im Ausland lebende Person nach Deutschland kommen möchte, um mit der Ehe-/Lebenspartnerin oder dem Ehe-/Lebenspartner oder den Eltern gemeinsam in Deutschland zu leben.
Visum zur Familienzusammenführung beantragen
Visum zur Familienzusammenführung beantragen
Die in Deutschland lebende Person muss entweder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Ausländerin oder Ausländer über einen Aufenthaltstitel (keine Duldung oder Gestattung) verfügen.
- Meldebescheinigung der in Deutschland lebenden Person
- Kopie des Mietvertrages der in Deutschland lebenden Person (bei Wohneigentum: Größe und laufende Kosten für die Wohnung)
- Kopie der letzten drei Lohnabrechnungen der in Deutschland lebenden Person (bei selbständiger Tätigkeit: Nachweis über das Nettoeinkommen)
- Kopie des Passes oder Personalausweises der in Deutschland lebenden Person. Bei ausländischen Personen bitte mit Kopie der Seite mit dem Aufenthaltstitel.
- biometrietaugliche Lichtbilder
- Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde (bei Kinderzuzug), ggf. übersetzt und legalisiert oder mit Apostille
- ggf. Sorgerechtsbeschluss
- Nachweis über Deutschkenntnisse der Stufe A1
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Bitte fragen Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung genau nach, welche Unterlagen benötigt werden.
Eine Auskunft über die anfallenden Gebühren kann nur durch die jeweilige Botschaft bzw. das jeweilige Konsulat gegeben werden.
Das Visum wird grundsätzlich durch die im Ausland lebende Person bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung beantragt und von dort an die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weitergeleitet.
Wenn der Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde ankommt, wird die Ehegattin oder der Ehegatte in der Regel von hier angeschrieben, damit sie oder er hier vorspricht. Auf die benötigten Unterlagen wird hingewiesen.
Wenn dann alle Unterlagen vorliegen, wird geprüft, ob der Erteilung des Visums zugestimmt werden kann und es geht eine entsprechende Stellungnahme an die Auslandsvertretung.