Mietzuschuss – Änderung mitteilen

Mietzuschuss – Änderung mitteilen

Wenn sich an den Rahmenbedingungen zu Ihrem Mietzuschuss etwas verändert, haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber der Behörde. Veränderungen der Miete, des Einkommens, der Haushaltsmitglieder und Weiteres können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Mietzuschusses führen.

In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:

  • Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
  • Verringerung der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung um mehr als 15 %,
  • Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.

Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei: 

  • Umzug des gesamten Haushalts,
  • Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
  • Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
  • zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
  • Kontoauszüge, aus denen die Höhe der momentanen Miete erkennbar ist
  • Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)

Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. 

Die Änderungsmitteilung ist online einzureichen. Alle Nachweise können digital hochgeladen werden. Falls Unterlagen noch nicht vorliegen, können diese online nachgereicht werden.

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