Mietzuschuss – Erhöhung beantragen

Mietzuschuss – Erhöhung beantragen

Sie können im laufenden Wohngeldbezug einen Antrag auf höheres Wohngeld als Mietzuschuss zu Ihren Wohnkosten stellen, wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat, sich die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder erhöht hat oder sich Ihre Miete erhöht hat. Diese Veränderungen können, aber müssen nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

§ 27 Wohngeldgesetz (WoGG)

Voraussetzungen für eine Erhöhung des Wohngeldes ist

  • die Verringerung des Einkommens um mehr als 10 %,
  • die Erhöhung der Zahl der Haushaltsmitglieder,
  • die Erhöhung der Miete um mehr als 10 %.

Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen.

Ihrem Antrag auf Erhöhung des Wohngeldes müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid etc.),
  • gegebenenfalls Nachweis einer Mieterhöhung,
  • Nachweis der eingetretenen Änderung.

Die Erhöhung des Wohngeldes erfolgt ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Erhöhung des Wohngeldes ist im Regelfall nicht möglich.

Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. 

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert bzw. verändert, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind deshalb verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Die Änderungsmitteilung ist online einzureichen. Alle Nachweise können digital hochgeladen werden. Unvollständige Angaben und fehlende Nachweise können zu Verzögerungen führen. Falls Unterlagen noch nicht vorliegen, können diese online nachgereicht werden.

  1. Erhöhung beantragen