Wenn sich an den Rahmenbedingungen zu Ihrem Lastenzuschuss etwas verändert, haben Sie eine Mitteilungspflicht gegenüber der Behörde. Veränderungen der Miete, des Einkommens, der Haushaltsmitglieder und Weiteres können zu einer Verringerung oder ggf. zu einem vollständigen Wegfall des Lastenzuschusses führen.
Lastenzuschuss - Änderung mitteilen
Lastenzuschuss - Änderung mitteilen
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
- Erhöhung des Gesamteinkommens um mehr als 15 %,
- Verringerung der Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 %,
- Verringerung der Zahl der Haushaltsmitglieder.
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
- Umzug des gesamten Haushalts,
- Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes,
- Bezug von Transferleistungen (z. B. Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),
- zweckwidriger Verwendung von Wohngeld.
- Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigung, Rentenbescheid)
- Unterlagen über die Kosten des von Ihnen genutzten Wohneigentums, wenn Sie Eigentümer sind
- Nachweis über den Bezug von Transferleistungen, falls Sie diese erhalten (Bürgergeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
Die Änderungen sind der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 14 Wochen nach Eingang aller Unterlagen.
Wenn sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände verbessert beziehungsweise verändert haben, kann es auch zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen Datenabgleich überprüfen.
Die Änderungsmitteilung ist online einzureichen. Alle Nachweise können digital hochgeladen werden. Falls Unterlagen noch nicht vorliegen, können diese online nachgereicht werden.