Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können für Mitarbeitende, die ihre Arbeit für einen Einsatz im Rahmen der freiwilligen Feuerwehr niedergelegt haben, einen Antrag auf Entschädigung stellen. Der Antrag kann die Erstattung des fortgewährten Arbeitsverdienstes, der Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung sowie sonstiger fortgewährter Leistungen umfassen. Darüber hinaus können Selbstständige einen Antrag auf Erstattung des Verdienstausfalls stellen.
Freiwillige Feuerwehr - Entschädigung beantragen
Freiwillige Feuerwehr - Entschädigung beantragen
Teilnahme an einem Einsatz / einer Fortbildung im Rahmen der Freiwilligen Feuerwehr.
- Teilnahmebescheinigung
- Bestätigung der Löschabteilung
Die Antragsstellung ist gebührenfrei.
3 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres (nach BGB)
Bei Erst- und Zweitmitgliedschaften sind gesonderte Anträge für jede Löschabteilung einzureichen.
Der Antrag kann online gestellt werden.