Fischereischein - ohne Fischerprüfung beantragen

Fischereischein - ohne Fischerprüfung beantragen

Grundsätzlich ist für die Erteilung eines Fischereischeines die erfolgreiche Ablegung einer Fischerprüfung erforderlich.

Wenn Sie nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sind, können Sie auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) erteilt bekommen.

Der Ausländerfischereischein wird nur einmalig ausgestellt und hat eine Gültigkeit bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres. Danach muss eine Fischerprüfung abgelegt werden, um weiter fischen zu dürfen. 

§ 31 Abs. 6 Landesfischereigesetz NRW

  • Wohnsitz in Bielefeld
  • Sie dürfen nicht oder nicht länger als ein Jahr für den Aufenthalt im Geltungsbereich des Grundgesetzes gemeldet sein.
  • Die für die Ausübung der Fischerei notwendigen Kenntnisse müssen nachgewiesen werden, in der Regel durch Vorlage eines Fischereischeines oder anderer geeigneter Nachweise aus Ihrem Herkunftsland.

Personen, die im Geltungsbereich des Grundgesetzes gar nicht oder für nicht länger als ein Jahr gemeldet sind, müssen nachweisen, dass Sie entweder in Ihrem Heimatland einen Fischereischein besessen haben, oder einen sonstigen, geeigneten Nachweis erbringen.

  • gültiges Ausweisdokument
  • Nachweis über Fischereikenntnisse. Ausländische Prüfungen werden nur anerkannt, wenn sie vor dem 01.01.1973 abgelegt wurden.

Gebühren bei Online-Beantragung:

  • 20,00 €

Gebühren bei persönlicher Beantragung:

  • 32,00 €

Der Jahresfischereischein ist für ein Kalenderjahr bis zum Ende des Jahres (31.12.) gültig.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, kann der Fischereischein sofort ausgestellt werden.

Den Jahresfischereischein können Sie wie folgt beantragen:

  • Online-Antrag
    • Eine BundID Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termin in der Bürgerberatung
  • telefonische Terminvereinbarung und anschließende persönliche Vorsprache im Ordnungsamt unter 0521 51-2297