Fischereiabgabe entrichten

Fischereiabgabe entrichten

Wenn Sie in Nordrhein-Westfalen (NRW) angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins sein und diesen bei sich führen.

Der Fischereischein ist lebenslang gültig, sofern die Abgabe entrichtet wurde.

Die Fischereiabgabe kann für ein Jahr oder für fünf aufeinanderfolgende Jahre entrichtet werden.

§ 31 Abs. 1 und 8 Landesfischereigesetz

Sie müssen in Besitz eines Fischereischeins sein, um die Fischereiabgabe zu entrichten.

  • Gültiger Fischereischein
  • Personalausweis

Gebühren bei Online-Beantragung:

  • 14,00 € für die Jahresfischereiabgabe
  • 42,00 € für die Fünfjahresfischereischeinabgabe

Gebühren bei persönlicher Beantragung:

  • 22,00 € für die Jahresfischereiabgabe
  • 50,00 € für die Fünfjahresfischereischeinabgabe

Der Fischereischein ist lebenslang gültig, sofern die Fischereiabgabe gezahlt wurde.

Ab dem 01.10. jeden Jahres ist es möglich, die Zahlung der Fischereiabgabe für den nächsten Zeitraum zu beantragen.

Der Fischereischein ist nur gültig, wenn die Fischereiabgabe für den jeweiligen Zeitraum entrichtet wurde.

Die Fischerabgabe können Sie wie folgt entrichten:

  • Online-Antrag
    • Der Online-Dienst kann mit oder ohne BundID genutzt werden. Die BundID Anmeldung ist mit Benutzername und Passwort ausreichend.
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten Termin in der Bürgerberatung
  • Persönliche Vorsprache im Rahmen eines zuvor vereinbarten telefonischen Termins im Ordnungsamt