Grundstücksentwässerungsantrag stellen

Grundstücksentwässerungsantrag stellen

Grundsätzlich hat nach Entwässerungssatzung der Stadt Bielefeld jede Grundstückseigentümerin und jeder Grundstückseigentümer das Recht aber auch die Pflicht, sich an die öffentliche Abwasseranlage anschließen zu lassen, sobald das Grundstück bebaut ist oder mit dem Beginn der Nutzung. Voraussetzung ist, dass der Anschluss rechtlich und tatsächlich möglich ist. Hierzu ist ein Entwässerungsantrag bei der Stadtentwässerung zu stellen.

Satzung der Stadt Bielefeld über die Entwässerung der Grundstücke (Entwässerungssatzung)

Der Antrag ist vollständig auszufüllen. Alle Unterlagen sind in zweifacher Ausfertigung beizufügen. Ist ein Ausbau von neuen Anschlussleitungen nötig, dann bitte in dreifacher Ausfertigung.

  • Antrag auf Grundstücksentwässerung
  • Lageplan M 1:500 mit Lage der öffentlichen Kanäle sowie Führung der vorhandenen und geplanten Abwasserleitungen auf dem Grundstück
  • Ausschnitt aus den Kanalbestandsplänen der Stadt Bielefeld - erhältlich bei der Kanalauskunft der Stadtentwässerung des Umweltbetriebes
  • Grundriss des Kellergeschosses, ebenso aller übrigen Geschosse mit allen Angaben über Leitungsführung, Schächte, Hebeanlagen, Abscheider etc. (bitte zwei Ausfertigungen beifügen)
  • Berechnung der anfallenden Abwasserabflüsse für Schmutz- und Regenwasser. Für die Regenwasserberechnung sind die aktuellen Berechnungsregenspenden des KOSTRA-DWD 2020 zu verwenden. Untenstehend können Sie die für Bielefeld relevanten Berechnungsregenspenden einsehen. Die für die Grundstücksentwässerung relevanten Werte können Sie aus den entsprechenden Dateien entnehmen.

 

Bei angeschlossenen versiegelten Flächen größer 800 m² ist ein Überflutungsnachweis nach DIN 1986-100 beizufügen.
Als Hilfestellung können Sie das Merkblatt verwenden. 

Für die Rohrleitung vom öffentlichen Kanal bis an die private Grundstücksgrenze entstehen beim erstmaligen Anschluss des Grundstücks keine Kosten und Gebühren. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Bielefeld.

Für die Rohrleitung von der privaten Grundstücksgrenze bis ans Haus (also die Abwasserleitung auf dem eigenen Grundstück) ist der Grundstückseigentümer zuständig. Die Kosten hierfür muss der Eigentümer tragen.

Für die Zustimmung des Anschlusses nach der Entwässerungssatzung fallen keine Gebühren an.

Es ist ein Entwässerungsantrag zu stellen. Hierzu sind die angegeben Antragsunterlagen in Papierform bei der Stadtentwässerung einzureichen.

Nach positiver Prüfung der Unterlagen erhält der/die Antragsstellende eine Zustimmung zum Entwässerungsantrag. Sollte ein neuer Anschluss benötigt werden, so veranlasst die Stadtentwässerung nach Rückmeldung des Antragsstellenden die Verlegung des Anschlusskanals bis an die Grenze des privaten Grundstücks. Wünsche bezüglich der Lage des Anschlusses werden, soweit technisch und wirtschaftlich vertretbar, berücksichtigt.

Nach der Verlegung und vor der Inbetriebnahme der privaten Schmutz-/Mischwasser-Grundleitungen ist eine Dichtheitsprüfung gem. DIN EN 1610 von einem Sachkundigen durchzuführen. Sachkundige Firmen finden Sie im Internet.  

Zusätzlich muss vor Inbetriebnahme des Abwasseranschlusses die Grundstücksentwässerungsanlage gem. § 21 der Entwässerungssatzung von der Stadt abgenommen werden. Alternativ ist das Einreichen einer Unternehmerbescheinigung (§ 21 Abs. 2 Entwässerungssatzung) möglich.