Wartungsarbeiten am Formularserver

Am Donnerstag, 17.09.2026 werden von 06:00 Uhr bis voraussichtlich 08:00 Uhr Wartungsarbeiten am Formularserver durchgeführt. In diesem Zeitraum stehen viele Online-Dienste im Serviceportal vorübergehend nicht zur Verfügung.

Genauere Informationen finden Sie hier.

Interesse als Pflegefamilie (Vollzeitpflege) bekunden

Interesse als Pflegefamilie (Vollzeitpflege) bekunden

Es gibt Kinder und Jugendliche, die aus unterschiedlichen Gründen nicht mit ihren leiblichen Eltern zusammenleben können. Auch sie brauchen einen Rahmen, in dem sie Sicherheit und Geborgenheit erfahren und unter förderlichen Bedingungen aufwachsen können. Dies gelingt häufig am besten in einer Pflegefamilie, denn diese ermöglicht ein Aufwachsen in einem familiären Kontext. Pflegefamilien bieten jungen Menschen die Chance, ein solches neues zu Hause zu finden und bilden damit eine gute Basis für ein eigenständiges Leben im Erwachsenenalter.

Falls Sie sich für eine Bereitschaftspflege oder eine Adoption interessieren, ist eine Interessenbekundung über diesen Online-Dienst nicht möglich. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen dazu an den Bereich Bereitschaftspflege oder Adoption.

§ 33 Sozialgesetzbuch VIII 

Voraussetzung für eine Interessensbekundung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben und mindestens 18 Jahre alt sind.

Um Pflegeelternteil bzw. Pflegeeltern werden zu können, wird in weiteren Kontakten festgestellt, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme eines Pflegekindes erfüllen.

Bei der Interessensbekundung sind zunächst keine Nachweise erforderlich.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens und bei fortgesetztem Interesse, sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Erweitertes Führungszeugnis,
  • Ärztliches Attest,
  • weitere Nachweise abhängig von der persönlichen Situation der interessierten Person.

Für die Interessensbekundung entstehen keine Kosten.

Nach Eingang Ihrer Interessensbekundung meldet sich der Pflegekinderdienst i.d.R. innerhalb einer Woche bei Ihnen.

Die Interessensbekundung können Sie wie folgt abgeben:

  • Online-Dienst
    • Die Leistung kann mit oder ohne BundID beantragt werden. Eine BundID Anmeldung mit Benutzername und Passwort ist ausreichend.
  • persönlich
  • telefonisch
  • per E-Mail