Die Höhe des Kostenbeitrags ist von dem eigenen Einkommen abhängig.
- Ihr Kind ist im Rahmen der Jugendhilfe vollstationär untergebracht.
- Jeder Elternteil wird einzeln geprüft und bei Leistungsfähigkeit zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
- Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres.
- Daneben wird das Kindergeld für den untergebrachten jungen Menschen in aktueller Höhe gefordert.
- Öffentliche Leistungen für den untergebrachten jungen Menschen (z. B. Halbwaisenrente) müssen in aktueller Höhe voll eingesetzt werden.
- Ihr Kind ist im Rahmen der Jugendhilfe teilstationär untergebracht.
- Der oder die Elternteile sind kostenbeitragspflichtig, bei denen das Kind lebt.
- Lebt das Kind bei beiden Elternteilen, wird jeder Elternteil einzeln geprüft und bei Leistungsfähigkeit zu einem Kostenbeitrag herangezogen.
- Maßgeblich ist das Einkommen des Vorjahres.
Kindergeld und öffentliche Leistungen für den untergebrachten jungen Menschen werden nicht gefordert.