Beherbergungssteuer - Beherbergungsbetrieb registrieren

Beherbergungssteuer - Beherbergungsbetrieb registrieren

Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung vom 16.07.2026 die Einführung einer Beherbergungssteuer zum 01. Januar 2027 beschlossen. Bei der Beherbergungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer. Die Beherbergungssteuer beträgt je Beherbergungsgast 3 € pro Übernachtung und wird durch den Betreiber bzw. die Betreiberin des Beherbergungsbetriebes von dem jeweiligen Beherbergungsgast eingezogen und an die Stadt Bielefeld abgeführt. Zu diesem Zweck ist eine einmalige Registrierung als Beherbergungsbetrieb (Steuerentrichtungspflichtiger) bei der Stadt Bielefeld zwingend erforderlich.

Beherbergungsbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Hotels, Hostels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer oder – wohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze oder einer ähnlichen Einrichtung.

Der Onlinedienst steht in Kürze zur Verfügung. Weitere Onlinedienste, z. B. für die Abgabe der Steuererklärung, folgen zeitnah.

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt Bielefeld (Beherbergungssteuersatzung)

Bei einer steuerlichen Vertretung muss eine Vollmacht eingereicht werden. Die Vollmacht kann im Onlinedienst hochgeladen werden.

Die Registrierung ist gebührenfrei.

Alle zum 01.01.2027 bestehenden Beherbergungsbetriebe sind bis spätestens zum 01.04.2027 anzuzeigen. Alle nach dem 01.01.2027 gegründeten/eröffneten Beherbergungsbetriebe sind unmittelbar anzuzeigen.

Die Registrierung der Beherbergungsbetriebe erfolgt online. Die Registrierung muss mit BundID oder Mein Unternehmenskonto erfolgen. Für die BundID Anmeldung ist ein Elster-Zertifikat oder Online-Ausweis, für die Anmeldung mit Mein Unternehmenskonto ist ein Elster-Zertifikat erforderlich.

Nach erfolgter Erstregistrierung erhalten Sie vom Geschäftsbereich Steuern eine Steuernummer und je Beherbergungseinrichtung eine Betriebsnummer. Diese ist künftig bei sämtlichen Erklärungen und Änderungsmitteilungen anzugeben.

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