Der Rat der Stadt Bielefeld hat in seiner Sitzung vom 16.07.2026 die Einführung einer Beherbergungssteuer zum 01. Januar 2027 beschlossen. Bei der Beherbergungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandssteuer. Die Beherbergungssteuer beträgt je Beherbergungsgast 3 € pro Übernachtung und wird durch den Betreiber bzw. die Betreiberin des Beherbergungsbetriebes von dem jeweiligen Beherbergungsgast eingezogen und an die Stadt Bielefeld abgeführt. Zu diesem Zweck ist eine einmalige Registrierung als Beherbergungsbetrieb (Steuerentrichtungspflichtiger) bei der Stadt Bielefeld zwingend erforderlich.
Beherbergungsbetriebe im Sinne dieser Satzung sind Hotels, Hostels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer oder – wohnungen, Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Motels, Campingplätze oder einer ähnlichen Einrichtung.
Der Onlinedienst steht in Kürze zur Verfügung. Weitere Onlinedienste, z. B. für die Abgabe der Steuererklärung, folgen zeitnah.