Ein Gutachterausschuss ist ein Gremium aus Immobiliensachverständigen. Das Gremium ist gem. § 193 (5) BauGB verpflichtet, eine Kaufpreissammlung zu führen. Auf Grundlage der Daten aus der Kaufpreissammlung wird jährlich ein Grundstücksmarktbericht veröffentlicht, der zum kostenfreien Download zur Verfügung steht.
Gem. § 195 BauGB müssen Notare dem örtlichen Gutachterausschuss die Abschrift eines jeden Kaufvertrages übermitteln.
Diese Kaufverträge sind in der Kaufpreissammlung statistisch auszuwerten. Für diese Auswertung werden weitere Informationen zu den Kaufobjekten benötigt. Daher werden Erwerberinnen und Erwerber von bebauten Grundstücken und Wohnungs- bzw. Teileigentumen postalisch angeschrieben und um Beantwortung des Online-Fragebogens gebeten. Es besteht gem. § 197 (1) BauGB eine Auskunftspflicht.
Unterlagen und Informationen sind für die Auswertung des Kaufvertrages vorzulegen.