Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Antragstellung:
- persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren
- persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (immer bei Kindern unter 18 Jahren)
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
Abholung:
Durch einen Sorgeberechtigten, das Kind kann mitkommen, muss aber nicht.
Die sorgeberechtigte Person muss sich selber ausweisen können.
Ab 14 Jahren kann das Kind den Personalausweis alleine abholen, es benötigt dafür eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten. Diese Vollmacht kann schon bei der Antragstellung erteilt werden.