Personalausweis - für unter 16-jährige Personen beantragen

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Auf Wunsch der Eltern (Sorgeberechtigten) kann auch schon vor Beginn der Personalausweispflicht (gilt ab 16 Jahren) für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden.

  • aktuelles, digitales, biometrisches Lichtbild

    Aufgrund einer Gesetzesänderung sind seit dem 01.08.2025 nur digital gefertigte Lichtbilder zulässig. Das Fotosystem PointID® ist aktuell in allen Filialen der Bürgerberatung verfügbar.
    Alternativ haben Sie die Möglichkeit ein Passbild bei einem zertifizierten Fotostudio erstellen zu lassen, das digital mittels QR-Codes an die Bürgerberatung übermittelt wird.

  • wenn vorhanden: alter Kinderreisepass oder Reisepass
  • Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten
  • Personalausweis oder Reisepass aller Sorgeberechtigten

22,80 € für Personen unter 24 Jahre

Eine Bezahlung ist bar oder mit Karte (Girocard, Debitkarte und Kreditkarte) möglich. 

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Antragstellung:

  • persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren
  • persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (immer bei Kindern unter 18 Jahren)
  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
  • Während der Beantragung wird der PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Die Online-Ausweisfunktion ist aber bei unter 16-jährigen ausgeschaltet.

Abholung:

Durch einen Sorgeberechtigten, das Kind kann mitkommen, muss aber nicht.
Die sorgeberechtigte Person muss sich selber ausweisen können.

Ab 14 Jahren kann das Kind den Personalausweis alleine abholen, es benötigt dafür eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten. Diese Vollmacht kann schon bei der Antragstellung erteilt werden.

Bei der Abholung des Dokuments erhält man das passende Sperrkennwort zu dem PIN-Brief, den man bei der Antragstellung ausgehändigt bekommen hat.