Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.
Antragstellung:
- persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren
- persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (immer bei Kindern unter 18 Jahren)
- Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten
- Während der Beantragung wird der PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Die Online-Ausweisfunktion ist aber bei unter 16-jährigen ausgeschaltet.
Abholung:
Durch einen Sorgeberechtigten, das Kind kann mitkommen, muss aber nicht.
Die sorgeberechtigte Person muss sich selber ausweisen können.
Ab 14 Jahren kann das Kind den Personalausweis alleine abholen, es benötigt dafür eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten. Diese Vollmacht kann schon bei der Antragstellung erteilt werden.
Bei der Abholung des Dokuments erhält man das passende Sperrkennwort zu dem PIN-Brief, den man bei der Antragstellung ausgehändigt bekommen hat.