Personalausweis - für unter 16-jährige Personen beantragen

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Auf Wunsch der Eltern (Sorgeberechtigten) kann auch schon vor Beginn der Personalausweispflicht (gilt ab 16 Jahren) für Kinder ab Geburt ein Personalausweis ausgestellt werden.

22,80 € für Personen unter 24 Jahre

Sie können mit Bargeld oder per girocard bezahlen.

6 Jahre für Personen unter 24 Jahren

Die Bearbeitung dauert ca. 3 - 4 Wochen.

Die Antragstellung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Antragstellung:

  • persönliche Vorsprache des Kindes ab 6 Jahren
  • persönliches Erscheinen mindestens eines Sorgeberechtigten (immer bei Kindern unter 18 Jahren)
  • Einverständniserklärung und Ausweisdokumente aller Sorgeberechtigten

Abholung:

Durch einen Sorgeberechtigten, das Kind kann mitkommen, muss aber nicht.
Die sorgeberechtigte Person muss sich selber ausweisen können.

Ab 14 Jahren kann das Kind den Personalausweis alleine abholen, es benötigt dafür eine Vollmacht der Sorgeberechtigten und Kopien der Ausweise der Sorgeberechtigten. Diese Vollmacht kann schon bei der Antragstellung erteilt werden.