Beglaubigung von Unterschriften

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Bei der Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor einem Mitarbeitenden der Bürgerberatung vollzogen wurde. Eine Beglaubigung bereits vorab erfolgter Unterschriften ist nicht möglich.

Die Bürgerberatung darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz oder Verordnung) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.

  • Personalausweis oder Pass des Unterschreibenden
  • Original des zu unterschreibenden Schriftstücks

20,00 € pro Beglaubigung der Unterschrift, bei mehreren Unterschriften auf einem Formular sind es 20,00 € pro Formular.

Sie können mit Bargeld oder per girocard bezahlen.