Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung.
Gewerbe - Bewachungserlaubnis beantragen
Gewerbe - Bewachungserlaubnis beantragen
- Siehe Antragsunterlagen
- Die zukünftige Betriebsstätte ist in Bielefeld.
- Eine einschlägige berufliche Vorbildung ist nicht erforderlich. Jedoch wird die persönliche Zuverlässigkeit der Antragstellerin bzw. des Antragstellers geprüft.
Das bedeutet insbesondere, dass keine Vorstrafen vorliegen und dass die Antragstellerin ihren bzw. der Antragsteller seinen steuerlichen Pflichten nachkommt bzw. in den letzten Jahren nachgekommen ist.
- Ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- Sachkundenachweis der IHK gem. § 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 GewO
- Nachweis der Haftpflichtversicherung gem. § 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GewO
Zusätzlich bei natürlichen Personen:
- Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
- Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Zusätzlich bei juristischen Personen:
- Handels-/ Vereinsregisterauszug
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
- Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
- Entfällt bei innerhalb der letzten 3 Monate neu gegründeten Firmen
- Für alle vertretungsberechtigen Personen von juristischen Personen:
- Personalausweis bzw. EU-Ausweis oder Reisepass, ggf. Aufenthaltstitel
- Behördliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 BZRG (Belegart OG)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 Abs. 5 GewO
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes
Hinweise:
- Ist ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister bei einer deutschen Behörde vorzulegen, ist dies bereits bei der Antragstellung anzugeben
- Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister dürfen nicht älter als 6 Monate sein
Im Sinne des § 16 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) wird ein Vorschuss erhoben (siehe Hinweise).
Der Gebührenrahmen beträgt 250,00 € - 5.000,00 €.
- Bewachung von Eigentum fremder Personen
- 1.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
- 1.650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
- Bewachung von Leben fremder Personen
- 2.000,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
- 2.150,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
- Bewachung von Eigentum und Leben fremder Personen
- 2.500,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Natürliche Personen
- 2.650,00 € Grundgebühr ohne Ermäßigungen/Mehraufwände für Juristische Personen
Eine Bezahlung ist bar, per Überweisung oder mit girocard möglich.
Hinweise:
Die Gebührenfestsetzung erfolgt entsprechend des tatsächlichen Verwaltungsaufwandes und des wirtschaftlichen Vorteils nach der abschließenden Entscheidung über Ihren Antrag.
Die Erlaubnis wird in der Regel nach Abschluss des Prüfverfahrens unbefristet erteilt.
Die Antragstellung sollte mindestens 4 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme der Tätigkeiten erfolgen.
Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes darf nicht älter als 3 Monate sein.
Den Antrag können Sie wie folgt stellen:
- online über das Wirtschafts-Service-Portal NRW
- persönlich (Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.)