Servicearbeiten im Rechenzentrum

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Bestattungskosten - Kostenübernahme beantragen

Bestattungskosten - Kostenübernahme beantragen

Grundsätzlich sind nach bürgerlichem Recht die Erbinnen bzw. Erben verpflichtet, die Bestattungskosten zu tragen. Dies ist ohne weiteres möglich, sofern ausreichender Nachlass vorhanden ist. Dann können die Bestattungskosten aus dem Nachlass getragen werden. Auch bei bestehenden Schadensersatz- oder Versicherungsansprüchen ist die Kostenübernahme in aller Regel geklärt. Ist kein ausreichender Nachlass vorhanden, können die erforderlichen Kosten einer Bestattung aus Sozialhilfemitteln übernommen werden. Dies gilt nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) nur, soweit es den zur Übernahme Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese zu tragen.

Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit den Erbinnen bzw. Erben oder Angehörigen das Tragen der Kosten zuzumuten ist. Um diese Frage beurteilen zu können, ist eine eingehende Prüfung der Einkommens- und Vermögenssituation der Verpflichteten erforderlich.

Die Stadt Bielefeld ist zuständig, wenn die Person in Bielefeld verstorben ist oder Sozialhilfeleistungen nach dem SGB XII von der Stadt Bielefeld erhalten hat.

  • Sterbeurkunde
  • Rechnung des Bestattungsunternehmens nebst Einzelnachweisen
  • Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung
  • Kontoauszüge aller Konten der verstorbenen Person der letzten drei Monate vor dem Sterbetag bis zur Kontoauflösung bzw. laufend
  • Nachweis über das Einkommen der verstorbenen Person
  • Nachlasserklärung
  • Auskunft über Einkommens- und Vermögensverhältnisse
  • Vermögenserklärung Antragsteller
  • Testament oder Erbvertrag, sofern vorhanden
  • Nachlassverzeichnis
  • Nachweise über bestehende Lebens- oder Sterbeversicherungen
  • Nachweise über das Einkommen und Vermögen aller verpflichteten Angehörigen und Erbinnen und Erben
  • Nachweis zum Rentenvorschuss
  • vollständigen Witwenrentenbescheid bzw. Witwerrentenbescheid einschließlich Anlagen
  • Es können auch weitere Unterlagen notwendig werden.

Die Antragsstellung ist gebührenfrei.

Der Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten sollte zeitnah nach dem Sterbetag beim Sozialamt gestellt werden.

Sofern Sie beabsichtigen, die Kostenübernahme zu beantragen, ist es ratsam, bereits bei der Erteilung des Auftrags an das Bestattungsunternehmen entsprechend darauf hinzuweisen. Es werden sozialhilferechtlich lediglich die erforderlichen Kosten einer Bestattung einfacher, aber würdiger Art getragen. Es gibt eine Vereinbarung der Stadt Bielefeld mit den örtlichen Bestattungsunternehmen, bis zu welcher Höhe Kosten einer Sozialbestattung anerkannt werden.

Die Antragstellung läuft über einen mehrstufigen Online-Dienst, der vollständig digital abläuft. Im ersten Schritt müssen Informationen zum Verstorbenen, sowie der Angehörigen, Erben, als auch eventuell vertraglich verpflichtenden Personen mitgeteilt werden.

Nach einer Prüfung der Antragsdaten entscheidet das Sozialamt, welche Person berechtigt ist Bestattungskostenhilfe zu erhalten. Sollte dies die antragsstellende Person sein, wird diese dazu aufgefordert die notwendigen Nachweise hochzuladen. Der Link dazu wird in einer Postkorbnachricht der BundID bereitgestellt.

Im Falle einer Identifizierung einer anderen genannten Person, muss diese den Antrag erneut einreichen.