eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen.

Die Karte dient den Inhaberinnen und Inhabern als elektronischer Identitätsnachweis ähnlich dem des Personalausweises für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.

Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden.

Die eID-Karte enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Augenfarbe, Körpergröße und auch keine Unterschrift), da sie nicht als Ausweisdokument dient. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen.

Der Antragstellende muss

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des EWR besitzen.
  • sich unter Vorlage eines gültigen ausländischen Passes persönlich identifizieren.
  • mindestens 16 Jahre alt sein.
  • mit Haupt- oder alleinigen Wohnsitz in Bielefeld gemeldet sein.

Die deutsche Staatsangehörigkeit darf man nicht besitzen.

gültiger ausländischer Pass

37,00 €

Gültigkeitsdauer: 10 Jahre

Die Lieferzeit beträgt ca. 5 Wochen.

Die Antragstellung und Abholung in der Bürgerberatung ist nur mit Termin möglich.

Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaberin bzw. der Karteninhaber eine sechsstellige PIN selbst setzen kann. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit.
Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online- Ausweisfunktion.