#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) die eID-Karte beantragen.
Die Karte dient den Inhaberinnen und Inhabern als elektronischer Identitätsnachweis ähnlich dem des Personalausweises für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger.
Mit dieser kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden.
Die eID-Karte enthält keine biometrischen Daten (Lichtbild, Fingerabdrücke, Augenfarbe, Körpergröße und auch keine Unterschrift), da sie nicht als Ausweisdokument dient. Daher besteht auch keine Pflicht, die eID-Karte zu beantragen.