Elternbeiträge - für die Offene Ganztagsschule (OGS)

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Die Offene Ganztagsschule im Primarbereich (OGS) verfolgt die Ziele der Bildungsförderung und der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es ist ein freiwilliges außerunterrichtliches Angebot für Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Grundschule. Die Anmeldung zur OGS bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.

Besucht Ihr Kind die außerunterrichtlichen Förder- und Betreuungsangebote der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich (OGS) in Bielefeld, haben Sie als Eltern zur Mitfinanzierung einen finanziellen Beitrag zu leisten, der sich an Ihren Einkünften orientiert.

  • Nachweis zu Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit (Lohn- / Gehaltsabrechnung Dezember des Vorjahres; KEINE elektronische Lohnsteuerbescheinigung)
  • drei aktuelle Lohn- / Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise über sämtliche Einnahmen (z. B. Vermietung, Verpachtung, Wohngeld, Kinderzuschlag, geringfügige Beschäftigung, Unterhalt, Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld, andere Sozialleistungen)
  • Nachweis zu Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit (Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres oder betriebswirtschaftliche Abrechnung (BWA) des Vorjahres und eine BWA des aktuellen Kalenderjahres

Die Höhe des Elternbeitrages entnehmen Sie bitte dem Faltblatt OGS Elternbeiträge

Damit ermittelt werden kann, welcher Beitrag von Ihnen entsprechend der Satzung der Stadt Bielefeld über die Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen sowie die Finanzierung der städtischen Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in Bielefeld einschließlich der Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS (Elternbeitragssatzung) zu zahlen ist, geben Sie die Erklärung zum Elterneinkommen online ab.

Die erforderlichen Unterlagen über Ihre Einkünfte laden Sie im Online-Verfahren hoch.

Erläuterungen finden Sie im Merkblatt OGS-Elternbeiträge.