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Förderprogramm - Bielefeld begrünt Häuser

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Machen Sie Ihr Gebäude zur grünen Oase!

Die Stadt Bielefeld unterstützt Sie finanziell bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Ihr begrüntes Gebäude ist bei sommerlicher Hitze kühler und trägt dazu bei, Wasser aus (Stark)Niederschlägen zurückzuhalten. So wird Bielefeld fit für den Klimawandel!

Grundlage aller Anträge ist die Förderrichtlinie „Bielefeld begrünt Häuser – Richtlinie zur Förderung
von Dach- und Fassadenbegrünungen“. Bitte lesen Sie diese vor Antragstellung sorgfältig durch. Eine erste Einschätzung, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist, können sie anhand des Gründachkatasters NRW vornehmen.

Wo wird gefördert?
Das Fördergebiet erstreckt sich auf das gesamte Stadtgebiet Bielefeld.

Wer wird gefördert?

  • Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte,
  • Mieterinnen und Mieter mit Zustimmung der Eigentümerin, des Eigentümers oder der Eigentümergemeinschaft,
  • Kleinstunternehmen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer bzw. mit deren/dessen Zustimmung.

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • nachträgliche Dach- und Fassadenbegrünungen an bereits bestehenden Gebäuden
  • Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.

Fachinformationen zu Dach- und Fassadenbegrünungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm.

  • Lageplan (1:500), aus dem die Fläche für die Begrünungsmaßnahme mit Maßangaben zweifelsfrei entnommen werden kann,
  • verbindliches Angebot, aus dem der genaue Schichtenaufbau mit detaillierten Materialangaben (Dachbegrünung), die geplante Konstruktion (Fassadenbegrünung), die beabsichtigten Pflanzenarten sowie die Kosten abzulesen sind. Das Angebot muss soweit aufgegliedert sein, das die Angemessenheit der Kosten überprüft werden kann.
  • Angebot zur Fertigstellungspflege,
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse (i. d. R. Grundbuchauszug),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung Ihres Vermieters bzw. Ihrer Vermieterin, der Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer oder den Beschluss der Eigentümerinnen-Versammlung bzw. Eigentümer-Versammlung
  • für Unternehmen zusätzlich: Selbsterklärung zur Einhaltung der KMU-Definition gemäß EU-Kommission,
  • Fotodokumentation der Ausgangssituation,
  • zusätzlich bei Neubau bis zu 5 Jahren: Bauaktenzeichen,
  • ggf. weitere erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. bei Gebäuden unter Denkmalschutz).

  • Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahmen (Beauftragung des Fachbetriebs) darf vor Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen werden.
  • Stellen Sie (gegebenenfalls mit Hilfe von Fachleuten) sicher, dass die Statik des Gebäudes für eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung ausreichend ist.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
  • Weitere Informationen und Förderprogramme zur Gebäudebegrünung finden Sie unter Gebäudebegrünung | Bielefeld

  • Online-Antrag ausfüllen und mit geforderten Unterlagen abschicken
  • Auf den Erhalt des Bewilligungsbescheids warten
  • Wenn der Bewilligungsbescheid angekommen ist: Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen
  • Die Belege und Nachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt einreichen,
  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder