Grundlage aller Anträge ist die Förderrichtlinie „Bielefeld begrünt Häuser – Richtlinie zur Förderung
von Dach- und Fassadenbegrünungen“. Bitte lesen Sie diese vor Antragstellung sorgfältig durch. Eine erste Einschätzung, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist, können sie anhand des Gründachkatasters NRW vornehmen.
Wo wird gefördert?
Das Fördergebiet erstreckt sich auf den gesamten Stadtbezirk Mitte und einen Teil des Stadtbezirks Brackwede. Dort sind die Folgen des Klimawandels besonders spürbar, denn starke Bodenversiegelung und dichte Bebauung verschärfen die sommerliche Hitzebelastung.
Prüfen Sie anhand der Karte der Förderkulisse, ob Ihr Gebäude innerhalb des Fördergebiets liegt.
Wer wird gefördert?
- Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen bzw. Gebäudeeigentümer
- Erbbauberechtigte, Mieterinnen bzw. Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Gefördert werden:
- nachträgliche Dach- und Fassadenbegrünungen an bereits bestehenden Gebäuden
- Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.
Fachinformationen zu Dach- und Fassadenbegrünungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm.