Förderprogramm - Bielefeld begrünt Häuser

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Machen Sie Ihr Gebäude zur grünen Oase!

Die Stadt Bielefeld unterstützt Sie finanziell bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen mit bis zu 10.000 Euro. Ihr begrüntes Gebäude ist bei sommerlicher Hitze kühler und trägt dazu bei, Wasser aus (Stark)Niederschlägen zurückzuhalten. So wird Bielefeld fit für den Klimawandel!

Grundlage aller Anträge ist die Förderrichtlinie „Bielefeld begrünt Häuser – Richtlinie zur Förderung
von Dach- und Fassadenbegrünungen“. Bitte lesen Sie diese vor Antragstellung sorgfältig durch. Eine erste Einschätzung, ob ihr Dach für eine Begrünung geeignet ist, können sie anhand des Gründachkatasters NRW vornehmen.

Wo wird gefördert?
Das Fördergebiet erstreckt sich auf den gesamten Stadtbezirk Mitte und einen Teil des Stadtbezirks Brackwede. Dort sind die Folgen des Klimawandels besonders spürbar, denn starke Bodenversiegelung und dichte Bebauung verschärfen die sommerliche Hitzebelastung.
Prüfen Sie anhand der Karte der Förderkulisse, ob Ihr Gebäude innerhalb des Fördergebiets liegt.

Wer wird gefördert?

  • Grundstücks- und Gebäudeeigentümerinnen bzw. Gebäudeeigentümer
  • Erbbauberechtigte, Mieterinnen bzw. Mieter und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

  • nachträgliche Dach- und Fassadenbegrünungen an bereits bestehenden Gebäuden
  • Dach- und Fassadenbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.

Fachinformationen zu Dach- und Fassadenbegrünungen finden Sie in der Broschüre zum Förderprogramm.

  • Lageplan (1:500) oder maßstäbliche Skizze mit Maßnahmenangaben
  • Angebot der Fachfirma mit dem geplanten Aufbau der Dach- und/oder Fassadenbegrünung
  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse (in der Regel Grundbuchauszug)
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung Ihres Vermieters bzw. Ihrer Vermieterin, der Miteigentümerinnen bzw. Miteigentümer oder den Beschluss der Eigentümerinnen-Versammlung bzw. Eigentümer-Versammlung (eine Mustereinverständniserklärung für Gebäudebegrünung finden Sie im Online-Antrag)
  • Bei Bestandsgebäuden: Fotos der Ausgangssituation vor Ausführung der Fördermaßnahme
  • gegebenenfalls weitere erforderliche behördliche Genehmigungen (z. B. bei Gebäuden unter Denkmalschutz)

  • Wichtig: Mit der Durchführung der Maßnahmen (Beauftragung des Fachbetriebs) darf vor Bewilligung des Zuschusses noch nicht begonnen werden.
  • Stellen Sie (gegebenenfalls mit Hilfe von Fachleuten) sicher, dass die Statik des Gebäudes für eine Dach- bzw. Fassadenbegrünung ausreichend ist.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel.
  • Weitere Informationen und Förderprogramme zur Gebäudebegrünung finden Sie unter Gebäudebegrünung | Bielefeld

  • Online-Antrag ausfüllen und mit geforderten Unterlagen abschicken
  • Auf den Erhalt des Bewilligungsbescheids warten
  • Wenn der Bewilligungsbescheid angekommen ist: Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen
  • Die Belege und Nachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag beim Umweltamt einreichen,
  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder