Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor Prüfungsbeginn einzureichen. Die Anmeldung ist online möglich. (Kommt die Fehlermeldung "Fehler im Ausfüllprozess" ist die Anmeldefrist abgelaufen, eine Anmeldung ist nicht mehr möglich.)
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen eines Fragebogens in den Fachgebieten Allgemeine Fischkunde, Spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde zu beantworten. Im praktischen Teil sind anhand vorgelegter Abbildungen 6 Fischarten zu bestimmen und ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammen zu bauen.
Die Prüfung ist bestanden, wenn im schriftlichen Teil mindestens 45 Fragen, davon mindestens 6 in jedem Fachgebiet, richtig beantwortet sind und im praktischen Teil 4 der vorgelegten Fischarten richtig bestimmt sind, sowie die Aufgabe zum Angelgerät richtig erfüllt ist.
Ist ein Teil der Prüfung nicht bestanden, hat dies den Ausschluss von der weiteren Prüfung zur Folge. Hilfsmittel (Übersetzungen, Dolmetscher u. ä.) sind nicht zugelassen.