Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung für Prüfung bei anderer Behörde beantragen

Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung für Prüfung bei anderer Behörde beantragen

Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.

15,00 €

 

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