Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde beantragen

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Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.

15,00 €

 

So können Sie online zahlen:

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