Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.
Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung für Prüfung bei anderer Behörde beantragen
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Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.
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