Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde beantragen

Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde beantragen

Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.

Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.

15,00 €

 

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