Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.
Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zum Ablegen der Prüfung bei einer anderen Fischereibehörde beantragen
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Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.
15,00 €
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