Rente - Regelaltersrente

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Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird die Altersgrenze stufenweise auf das 67. Lebensjahr angehoben.

  • Sie haben das maßgebende Alter erreicht und
  • Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt.

Anhebung der Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre - wer ist betroffen?
Die Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgte die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an erfolgt sie in Zwei-Monats-Schritten, sodass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

  • Rentenversicherungsunterlagen/aktueller Versicherungsverlauf
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • IBAN des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll
  • Rentenrechtlich bedeutsame Nachweise zu Lücken im Versicherungsverlauf
  • Nachweise über zurückgelegte Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten.)
  • Nachweise über eventuelle Berufsausbildungen
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder der/des Versicherten (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf bereits Kindererziehungszeiten (nicht: Schwangerschaftszeiten) enthalten sind. Männliche Versicherte haben Geburtsnachweise mindestens eines ihrer Kinder immer vorzuhalten, um die Höhe des künftigen Pflegeversicherungsbeitrages feststellen zu können.)
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Bezüge (bei Beamten)
  • Krankenversicherungskarte sowie Namen und Anschriften der Krankenversicherungen ab 1996
  • Nachweise über andere Versorgungsansprüche (z. B. Betriebsrenten, Pensionen o. ä.)
  • Vollmacht, falls der Antrag durch Dritte gestellt wird
  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)

Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben in der Regel am Telefon aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin unter 0521 51-8019.

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.