Rente - Regelaltersrente

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Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird die Altersgrenze stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben.

  • Sie haben das maßgebende Alter erreicht und
  • Sie haben die Mindestversicherungszeit (wird Wartezeit genannt) von 5 Jahren erfüllt.

Ab wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben und wer ist betroffen?
Die Altersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, sodass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!

  • Personalausweis oder Reisepass
  • IBAN und BIC des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Krankenversicherungskarte sowie Namen und Anschriften der Krankenversicherungen ab 1992
  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • Nachweise über eventuelle Berufsausbildungen
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Nachweise über zurückgelegte Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder der/des Versicherten, nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf bereits Kindererziehungszeiten (nicht: Schwangerschaftszeiten) enthalten sind. Männliche Versicherte haben Geburtsnachweise mindestens eines ihrer Kinder immer beizubringen, um die Höhe des künftigen Pflegeversicherungsbeitrages feststellen zu können.
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Rentenrechtlich bedeutsame Nachweise zu Lücken im Versicherungsverlauf
  • Nachweise über andere Versorgungsansprüche (z. B. Betriebsrenten, Pensionen o. ä.)
  • Festsetzungsblatt über ruhegehaltsfähige Bezüge (bei Beamten)

Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0521 51-8019.

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.