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Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird die Altersgrenze stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben.
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Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird die Altersgrenze stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Ab wann wird die Altersgrenze für die Regelaltersrente auf 67 Jahre angehoben und wer ist betroffen?
Die Altersgrenze wird zwischen 2012 und 2029 schrittweise von 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1947 erfolgt die Anhebung ab 2012 zunächst in Ein-Monats-, von 2024 an in Zwei-Monats-Schritten, sodass dann für Versicherte ab Jahrgang 1964 die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!
Renten werden nur auf Antrag gezahlt.
Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0521 51-8019.
Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Vor dem Hintergrund steigender Lebenserwartung und sinkender Geburtenzahlen wird die Altersgrenze stufenweise vom 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr angehoben.
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