Rente - Altersrente für langjährige Versicherte

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Auch vor dem Hintergrund der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr kann diese Rente weiterhin vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Allerdings ist dies mit Abschlägen verbunden.

Wie hoch ist der Abschlag und wovon hängt dies ab?
Der Abschlag beträgt für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen wird, 0,3 Prozent. Je nachdem, wann die/der Versicherte geboren ist, beträgt der Abschlag bis zu 14,4 Prozent. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

  • Rentenversicherungsunterlagen/aktueller Versicherungslauf
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • IBAN des Kontos, auf das die Rente überwiesen werden soll
  • Rentenrechtlich bedeutsame Nachweise zu Lücken im Versicherungsverlauf
  • Nachweise über zurückgelegte Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten.)
  • Nachweise über eventuelle Berufsausbildungen
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf schon enthalten. Die Zeiten der Berufsausbildung müssen allerdings als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.)
  • Familienbuch oder Geburtsurkunden der Kinder der/des Versicherten
    (Nicht erforderlich, wenn im Versicherungsverlauf bereits Kindererziehungszeiten (nicht: Schwangerschaftszeiten) enthalten sind. Männliche Versicherte haben Geburtsnachweise mindestens eines ihrer Kinder immer vorzuhalten, um die Höhe des künftigen Pflegeversicherungsbeitrages feststellen zu können.)
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde
  • Krankenversicherungskarte sowie Namen und Anschriften der Krankenversicherungen seit 1996
  • Nachweise über andere Versorgungsansprüche (z. B. Betriebsrenten, Pensionen o. ä.)
  • Vollmacht, falls der Antrag durch Dritte gestellt wird
  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)

Renten werden nur auf Antrag gezahlt.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben in der Regel am Telefon aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin unter 0521 51-8019.

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.