#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Auch vor dem Hintergrund der stufenweisen Anhebung der Altersgrenze auf das 67. Lebensjahr kann diese Rente weiterhin vorzeitig ab dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen werden, wenn die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt ist. Allerdings ist dies mit Abschlägen verbunden.