Beschreibung
Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wurde eine neue Rentenart, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, eingeführt. Das maßgebende Lebensalter für diese Rente wurde zum 01.07.2014 von 65 auf 63 Jahre gesenkt. Wer mindestens* 63 Jahre alt ist und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt hat, kann ohne Abschläge vor dem 67. Lebensjahr in Rente gehen. Zu dieser Altersrente darf vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur innerhalb bestimmter Hinzuverdienstgrenzen hinzuverdient werden.
* Für Versicherte der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 erhöht sich die Altersgrenze stufenweise in Zweimonatsschritten je Jahrgang auf 65 Jahre. So kann z. B. der Jahrgang 1957 mit 63 und 10 Monaten in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte gehen, der Jahrgang 1958 mit 64 Jahren. Ab dem Jahrgang 1964 gibt es diese Altersrente erst (wieder) mit 65 Jahren.