#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Rente ist die Anerkennung einer Schwerbehinderung zum Zeitpunkt des Rentenbeginns und die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren. Mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr gibt es auch Veränderungen für diese Rentenart.