Medizinische Voraussetzungen
Die medizinischen Voraussetzungen für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegen vor, wenn die/der Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung mindestens drei aber weniger als sechs Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann. Wer dagegen nur noch weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann, erhält Rente wegen voller Erwerbsminderung. Diese kommt auch bei "verschlossenem Arbeitsmarkt" in Frage, wenn die medizinischen Voraussetzungen nur für eine teilweise Erwerbsminderung erfüllt sind.
Die Rentenversicherung prüft die medizinischen Voraussetzungen anhand ärztlicher Unterlagen, fordert ggf. weitere Atteste an und stellt das Leistungsvermögen fest.
Versicherungsrechtliche Voraussetzungen
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich: Die/der Versicherte muss die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von fünf Jahren vorzeitig erfüllt sein (wegen eines Arbeitsunfalls, einer Berufskrankheit, einer Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung, wegen politischen Gewahrsams oder nach Beendigung einer Ausbildung). Bei dieser Rentenart gibt es ferner Sonderregelungen (z.B. für Versicherte, die in Behindertenwerkstätten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.