Beschreibung
Wenig bekannt ist, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr früherer Ehepartner stirbt. Entsprechendes gilt für frühere Lebenspartner, deren Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
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Wenig bekannt ist, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr früherer Ehepartner stirbt. Entsprechendes gilt für frühere Lebenspartner, deren Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
Erziehungsrente kann beantragt werden, wenn
Ein Anspruch besteht ggf. auch für verwitwete Ehegatten nach Durchführung eines Rentensplittings.
Anders als eine Witwen- /Witwerrente ist die Erziehungsrente eine Rente aus der eigenen Versicherung der/des Berechtigten. Sie/er muss deshalb selbst eine "Wartezeit" (= Mindestversicherungszeit) von fünf Beitragsjahren in der Rentenversicherung zurückgelegt haben. Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!
Renten werden nur auf Antrag gezahlt.
Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben aufgenommen. Wenn Sie einen Rentenantrag stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0521 51-8019.
Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.
Wenig bekannt ist, dass auch Geschiedene eine Rente erhalten können, wenn sie ein Kind erziehen und ihr früherer Ehepartner stirbt. Entsprechendes gilt für frühere Lebenspartner, deren Partnerschaft gerichtlich aufgehoben wurde.
Ausweise, Urkunden und Bescheinigungen bitte im Original vorlegen!
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