Schwerbehindertenausweis im Scheckkartenformat verlängern

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Ein befristeter Schwerbehindertenausweis kann verlängert werden. Dies ist auch möglich, wenn der aktuelle Zeitraum bereits abgelaufen ist.

Für Ausweise im Scheckkartenformat und für Papierausweise, auf denen kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, gilt das folgende Verfahren.
Die "Verlängerung" erfolgt durch Neuanfertigung eines Ausweises im Scheckkartenformat.
 

Der Verlängerungsantrag kann frühestens 3 Monate vor Ablaufdatum des Ausweises gestellt werden.
 

  • formloser, schriftlicher Antrag inkl. formloser Einwilligung, dass das Lichtbild gespeichert werden darf
  • aktuelles Lichtbild (nur für Personen über 10 Jahre), kann auch jederzeit nachgereicht werden

Bei einer Antragstellung durch eine andere Person ist deren Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen. Eine Vollmacht für diese Person ist nicht erforderlich.

Es entstehen keine Kosten.

Antrag auf Verlängerung frühestens 3 Monate vor Ablaufdatum (empfohlen wird der Monat vorher).

Der neue Ausweis wird direkt von der beauftragten Firma an den Bürger geschickt.
Anschließend muss der alte Schwerbehindertenausweis an das Team Schwerbehindertenausweise zurückgeschickt werden.