#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Inhaber eines Schwerbehindertenausweises erhalten auf Antrag ein Beiblatt mit aufgedruckter Wertmarke,
das seit dem 01.09.2011 deutschlandweit zur Nutzung aller Nahverkehrszüge (S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE)) in der 2. Klasse der Deutschen Bahn berechtigt.
Außerdem kann mit diesem Beiblatt der ÖPNV jeder Stadt im Bundesgebiet genutzt werden.
Neben der Gebühr für das Beiblatt fallen keine weiteren Kosten für die Nutzung der Nahverkehrszüge bzw. für den ÖPNV an.
Ist auf dem Schwerbehindertenausweis zusätzlich das Merkzeichen B (Begleitperson) eingetragen, ist die Nutzung von Verkehrsmitteln für eine beliebige Begleitperson kostenlos.
In einigen Verkehrsverbundgebieten ist nach Zahlung eines Zuschlages oder Aufpreises die Fahrt in der 1. Klasse möglich. Der Preis richtet sich nach der zurückgelegten Fahrtstrecke oder wird pauschal pro Fahrt erhoben. Ist die Zahlung eines Zuschlages in Verbindung mit dem Schwerbehindertenausweis und der Wertmarke nicht möglich, so ist der volle reguläre Fahrpreis für die Nutzung der 1. Klasse zu entrichten.