#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Im Laufe eines Lebens kommen die verschiedensten rentenrechtlichen Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung erfasst diese in einem persönlichen Versicherungskonto. Die von Arbeitgebern gezahlten Rentenbeiträge werden automatisch im Rentenkonto gespeichert. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden von den Krankenkassen und der Arbeitsverwaltung an die Rentenversicherung gemeldet. Von anderen Zeiten erhält die Rentenversicherung nicht automatisch Kenntnis. So entstehen Lücken im Versicherungskonto.
In diesen Fällen wird eine Kontoklärung spätestens dann erforderlich, wenn z. B.
- eine Rente beantragt wird
- eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll
- die Erteilung einer Rentenauskunft beantragt wurde
- im Rahmen eines Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss
- zu entscheiden ist, ob Versicherungszeiten im Ausland anerkannt werden können (z. B. EG, sonstige Vertragsstaaten oder frühere Aussiedlungsgebiete in Osteuropa)
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.