Rente - Kontenklärung

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Im Laufe eines Lebens kommen die verschiedensten rentenrechtlichen Zeiten zusammen. Die Deutsche Rentenversicherung erfasst diese in einem persönlichen Versicherungskonto. Die von Arbeitgebern gezahlten Rentenbeiträge werden automatisch im Rentenkonto gespeichert. Zeiten der Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit werden von den Krankenkassen und der Arbeitsverwaltung an die Rentenversicherung gemeldet. Von anderen Zeiten erhält die Rentenversicherung nicht automatisch Kenntnis. So entstehen Lücken im Versicherungskonto.

In diesen Fällen wird eine Kontoklärung spätestens dann erforderlich, wenn z. B.

  • eine Rente beantragt wird
  • eine Reha-Maßnahme durchgeführt werden soll
  • die Erteilung einer Rentenauskunft beantragt wurde
  • im Rahmen eines Scheidungsverfahrens der Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss
  • zu entscheiden ist, ob Versicherungszeiten im Ausland anerkannt werden können (z. B. EG, sonstige Vertragsstaaten oder frühere Aussiedlungsgebiete in Osteuropa)

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger.

  • Aktueller Versicherungsverlauf
  • gegebenenfalls Lückenaufstellung (Aufstellung über die Fehlzeiten im Rentenversicherungskonto)
  • gegebenenfalls Personalausweis oder Reisepass (nur bei persönlicher Vorsprache)

Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind hängt davon ab, auf welche Weise die Lücken im Rentenkonto geschlossen werden können. Im einzelnen können dies sein:

  • Versicherungskarten, Aufrechnungen, Sozialversicherungsbücher, Arbeitsbescheinigungen des Arbeitgebers (auch aus dem Ausland), Nachweise über Leistungsbezug bei Arbeitslosigkeit, Bescheinigungen über den Bezug von Krankengeld
  • Nachweise über eventuelle Berufsausbildungen
    Zeiten der Berufsausbildung müssen im Versicherungsverlauf als solche benannt sein. Die Bezeichnung "Pflichtbeiträge" für diese Zeiten reicht nicht aus.
  • Nachweise über zurückgelegte Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr
  • Nachweise über längere Krankheitszeiten vom 17. - 25. Lebensjahr
  • Nachweise über Meldungen bei der Agentur für Arbeit ohne Leistungsbezug zur Ausbildungs- bzw. Arbeitssuche
  • Familienbuch bzw. Geburtsurkunden der Kinder zur Feststellung von Kindererziehungszeiten / Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung, gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde. Die Versicherungsnummer des anderen Elternteils ist bereitzuhalten.
    Wenn Kinder von der Geburt bis zum 10. Lebensjahr nicht durchgängig in Deutschland erzogen wurden, sind Meldebescheinigungen für die / den Versicherten selbst und die Kinder beizubringen
  • Sofern die Lücken Zeiten im Beitrittsgebiet betreffen, ist der Sozialversicherungsausweis erforderlich. Sind darin nicht alle Zeiten vollständig enthalten, ist außerdem noch ein Zusatzfragebogen auszufüllen. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger.
  • Sofern die Lücken Zeiten in der ehemaligen UdSSR oder Polen betreffen, sind weitere Unterlagen und besondere Zusatzvordrucke erforderlich. Wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihren Rentenversicherungsträger.

Die erforderlichen Anträge werden von den Mitarbeitenden der Rentenstelle nach Ihren Angaben in der Regel am Telefon aufgenommen.
(Ausnahme: bei Zeiten im Beitrittsgebiet, in der ehemaligen Sowjetunion oder in Polen müssen die benötigten Zusatzvordrucke selbst ausgefüllt werden).

Wenn Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 0521 51-8019.

Wer den Service der Rentenstelle nicht in Anspruch nehmen möchte, erhält die Anträge auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung.