Wartungsarbeiten an der BundID

Am Mittwoch, 06.11.2024, werden zwischen 10 Uhr und 17 Uhr erforderliche Wartungsarbeiten durchgeführt. Dabei kann es zu Unterbrechungen kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Genauere Informationen finden Sie hier.

Datenübermittlungen - Widerspruch erheben

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Jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner hat die Möglichkeit, nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) folgenden Datenübermittlungen und Auskunftserteilungen ohne Begründung und Nachweise zu widersprechen:
 

  1. Weitergabe der Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 36 Absatz 2 BMG i. V. m. § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz).
     
  2. Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige (Ehegatte bzw. Ehegattin, eingetragene Lebenspartnerin bzw. eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder oder Eltern von minderjährigen Kindern), sofern sie nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Absatz 2 i. V. m. § 42 Absatz 3 BMG).
     
  3. Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 1 i. V. m. § 50 Absatz 5 BMG)
     
  4. Übermittlung von Daten an Mandatsträgerinnen bzw. Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- oder Ehejubiläen (§ 50 Absatz 2 i. V. m. § 50 Absatz 5 BMG)
     
  5. Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage zur Aufnahme in Adressbücher - Adressenverzeichnis in Buchform - (§ 50 Absatz 3 i. V. m § 50 Absatz 5 BMG)

zu Ziffer 1., 2. und 3.: Sie müssen mit Hauptwohnung bzw. mit alleiniger Wohnung in Bielefeld gemeldet sein.

zu Ziffer 4. und 5.: Der Widerspruch ist bei allen Meldebehörden, bei denen Sie gemeldet sind, einzulegen.

Es entstehen keine Kosten.

Den Datenübermittlungen können Sie 

  • online oder
  • persönlich in der Bürgerberatung mit Termin widersprechen.

  1. Termin vereinbaren