Steueridentifikationsnummer - Bescheinigung beantragen

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Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.

Seit August 2008 erhält jede Bürgerin bzw. jeder Bürger eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“, das bedeutet, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Für neugeborene Kinder wird die Steueridentifikationsnummern ca. 1 - 2 Wochen nach Geburt mitgeteilt.

Personen, die erstmalig aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Steuer-ID nach ca. 2 - 3 Wochen.

Sie müssen in Bielefeld gemeldet sein.

  • Bei der persönlichen Vorsprache benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
     
  • Eltern erhalten gegen Vorlage Ihres eigenen Personalausweises die Steueridentifikationsnummer ihres Kindes bzw. ihrer Kinder.
     
  • Nicht europäische Staatsangehörige legen den Nationalpass/Reiseausweis und zusätzlich den Aufenthaltstitel vor.
     
  • Ehepartnerinnen bzw. Ehepartner oder andere Personen benötigen eine Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (eine Fotokopie ist ausreichend). Die Steuer-ID wird dann per Post an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller versandt. Eine Aushändigung ist aus Datenschutzgründen nicht möglich.
     
  • Eine bestellte Betreuerin benötigt ihren bzw. ein bestellter Betreuer benötigt seinen Personalausweis sowie die Bestellungsurkunde (Betreuerausweis).

Gebührenfrei, wenn die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer durch das Bundeszentralamt für Steuern erfolgt.

9,00 € wenn die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer durch die Stadt Bielefeld erfolgt. Die Mitteilung der Steueridentifikationsnummer ist eine zusätzliche Serviceleistung der Stadt Bielefeld.

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Bei der persönlichen Vorsprache in der Bürgerberatung wird Ihnen die Steueridentifikationsnummer sofort mitgeteilt.

Beantragen Sie die Steueridentifikationsnummer online über das Bundeszentralamt für Steuern beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 4 Wochen.

Sie können die Steueridentifikationsnummer gebührenfrei online beim Bundeszentralamt für Steuern abfragen.

Sollten Sie noch keine Steueridentifikationsnummer erhalten haben und diese dringend benötigen (z. B. zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit, beim Finanzamt oder beim Arbeitgeber) haben Sie folgende Möglichkeiten diese gebührenpflichtig zu erfragen:

  1. Sie können die Steueridentifikationsnummer online bei der Stadt Bielefeld abfragen.
  2. Sie können die Steueridentifikationsnummer persönlich bei der Bürgerberatung der Stadt Bielefeld erfragen. Dies ist nur mit Termin möglich (zur Terminvereinbarung). Die Steueridentifikationsnummer wird Ihnen sofort mitgeteilt.

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