#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) dient der Identifikation im Besteuerungsverfahren. Durch sie wird eine eindeutige Zuordnung von Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr zum zutreffenden Steuerfall ermöglicht.
Seit August 2008 erhält jede Bürgerin bzw. jeder Bürger eine lebenslang gültige Steueridentifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.
Die Steueridentifikationsnummer ist eine „nichtsprechende Nummer“, das bedeutet, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.
Für neugeborene Kinder wird die Steueridentifikationsnummern ca. 1 - 2 Wochen nach Geburt mitgeteilt.
Personen, die erstmalig aus dem Ausland zuziehen, erhalten die Steuer-ID nach ca. 2 - 3 Wochen.