Katasterauskunft - Liegenschaftsbuchauszug beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Das Liegenschaftskataster besteht aus den Bestandteilen Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch.

Bei der Liegenschaftskarte handelt es sich um den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters, in der Flurstücke und Gebäude maßstäblich dargestellt werden.

Beim Liegenschaftsbuch handelt es sich um den beschreibenden Teil des Liegenschaftskatasters. Es gibt unter anderem Auskünfte über die Größe, die Lage und die Eigentümerin bzw. den Eigentümer eines Flurstückes oder Gebäudes.

 

Bei Buchauszügen mit Eigentümerangaben (Eigentumsnachweis und Bestandsnachweis) ist ein berechtigtes Interesse Voraussetzung. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn Sie

  • Eigentümerin / Eigentümer sind.
  • direkt angrenzende Grundstückseigentümerin / direkt angrenzender Grundstückseigentümer sind.
  • Berechtigte / Berechtigter durch Angabe der Eigentümerdaten sind.
  • Sonstige Berechtigte / Sonstiger Berechtigter sind.

Ihre Angaben werden im Anschluss durch eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter geprüft.

Genaue Adresse des Grundstücks oder Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur und Flurstück)

Bereitstellung durch Personal

  • 30,00 € für die 1. Ausfertigung
  • 10,00 € je Mehrausfertigung

Bereitstellung über das automatisierte Abrufverfahren im Serviceportal

  • 15,00 € je Ausfertigung (PDF)

 

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Der Flurstücksnachweis (ohne Eigentümerangaben) wird sofort erstellt.

Der Flurstücks- und Eigentumsnachweis sowie der Bestandsnachweis werden innerhalb ca. einer Woche erstellt.

Sie können einen Liegenschaftsbuchauszug online, per E-Mail oder persönlich beantragen.

Bei einer Online-Beantragung werden nach dem Antragseingang die Angaben und das berechtigte Interesse überprüft. Dies kann zu einer Wartezeit von ein paar Tagen führen.

Nach der Prüfung wird eine Nachricht mit dem Prüfergebnis im Postkorb des Servicekontos abgelegt und Sie werden per Mail darüber informiert.

Lediglich beim Flurstücknachweis werden Sie direkt bis zur Bezahlung durch das Formular geführt, nach dem Bezahlvorgang wird der Liegenschaftsbuchauszug im Postkorb des Servicekontos abgelegt.