Identitätsbescheinigung beantragen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Durch eine Identitätsbescheinigung wird amtlich bescheinigt, dass die Fläche eines historischen Flurstücks und die Fläche eines aktuellen Flurstücks deckungsgleich bzw. zum Teil deckungsgleich sind.

In Folge von Liegenschaftsvermessungen (z. B. Teilungsvermessungen) können sich über einen längeren Zeitraum Flurstücke in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben. Die historische Bezeichnung der Flurstücke kommt jedoch dann noch häufig bei im Grundbuch beschrieben Rechten (wie z. B. Wege- und Leitungsrechten) vor, da an diesen Stellen in der Regel keine Aktualisierung stattfindet. Möchten nun Eigentümer*innen ein Recht im Grundbuch ändern oder löschen lassen, welches sich noch auf eine historische Flurstücksbezeichnung bezieht, so benötigen sie in der Regel eine Identitätsbescheinigung.

Idealerweise sollte ein Grundbuchauszug vorliegen, aus dem die historische Flurstücksbezeichnung hervorgeht, für die die aktuelle Bezeichnung ermittelt werden soll.

  • Angabe des Grundbuchbezirks
  • Grundbuchblatt
  • Katasterbezeichnung (Gemarkung, Flur, Flurstück) des historischen Flurstücks

  • 23,00 € je Arbeitsviertelstunde
  • 30,00 € je Kartenausschnitt

Das Erstellen von Identitätsbescheinigungen kann mitunter zeitaufwändig und damit kostenintensiv sein. Im Regelfall werden zwei Arbeitsviertelstunden benötigt, sodass Kosten in Höhe von 76,00 € entstehen. Sollten die Kosten höher sein, würden wir Sie vorab darüber informieren.

Ca. eine Woche

Sie können die Identitätsbescheinigung online, per E-Mail oder persönlich bestellen.