#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Durch eine Identitätsbescheinigung wird amtlich bescheinigt, dass die Fläche eines historischen Flurstücks und die Fläche eines aktuellen Flurstücks deckungsgleich bzw. zum Teil deckungsgleich sind.
In Folge von Liegenschaftsvermessungen (z. B. Teilungsvermessungen) können sich über einen längeren Zeitraum Flurstücke in ihrer Form und Bezeichnung verändert haben. Die historische Bezeichnung der Flurstücke kommt jedoch dann noch häufig bei im Grundbuch beschrieben Rechten (wie z. B. Wege- und Leitungsrechten) vor, da an diesen Stellen in der Regel keine Aktualisierung stattfindet. Möchten nun Eigentümer*innen ein Recht im Grundbuch ändern oder löschen lassen, welches sich noch auf eine historische Flurstücksbezeichnung bezieht, so benötigen sie in der Regel eine Identitätsbescheinigung.