#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Kunststofftafeln, gültig ist ein Kennzeichen nur mit den Reiterplaketten des aktuellen Jahres. Ein gültiges Kennzeichen berechtigt zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen.
Die Reitabgabe wird an das Land Nordrhein-Westfalen abgeführt und steht zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen bei Schäden durch das Reiten zur Verfügung.
Reiterkennzeichen und Reiterplaketten werden auf Antrag gegen die Entrichtung der Reitabgabe ausgegeben.