Reiterplaketten, Reiterkennzeichen

#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares am Pferd beidseitig angebrachtes, gültiges Kennzeichen führen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Kunststofftafeln, gültig ist ein Kennzeichen nur mit den Reiterplaketten des aktuellen Jahres. Ein gültiges Kennzeichen berechtigt zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen.

Die Reitabgabe wird an das Land Nordrhein-Westfalen abgeführt und steht zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für Ersatzleistungen bei Schäden durch das Reiten zur Verfügung.

Reiterkennzeichen und Reiterplaketten werden auf Antrag gegen die Entrichtung der Reitabgabe ausgegeben.

Der Hauptwohnsitz ist Bielefeld. Der Standort des Pferdes ist nicht maßgeblich.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

  • 42,08 € für einen Erstantrag bzw. einen weiteren Antrag (Reiterkennzeichen sowie Reiterplaketten werden benötigt) für Einzelreiterinnen und Einzelreiter. 
     
  • 92,08 € für einen Erstantrag bzw. einen weiteren Antrag (Reiterkennzeichen sowie Reiterplaketten werden benötigt) für Reiterhöfe/Reitvereine. 
     
  • 30,28 € für die Wiederanmeldung eines bisher abgemeldeten Reiterkennzeichens (Reiterkennzeichen vorhanden, nur Reiterplaketten werden benötigt) für Einzelreiterinnen und Einzelreiter. 
     
  • 80,28 € für die Wiederanmeldung eines bisher abgemeldeten Reiterkennzeichens (Reiterkennzeichen vorhanden, nur Reiterplaketten werden benötigt) für Reiterhöfe/Reitvereine. 
     
  • 17,08 € für die Ausgabe eines Ersatzkennzeichens. 
     
  • 5,28 € für die Ausgabe von Ersatzplaketten (pro Paar). 

Bei der Reitabgabe handelt es sich um eine Jahresabgabe. Sie ist auch bei einer vorzeitigen Abmeldung bzw. späteren Anmeldung für das jeweilige laufende Jahr in voller Höhe zu entrichten. Anteilige Erstattungen sind nicht möglich.

So können Sie online zahlen:

  • Giropay (giropay-Login, Online-Überweisung oder digitale girocard)
  • Kreditkarte
  • Paypal

Reiterkennzeichen sind nur mit den Reiterplaketten des aktuellen Jahres vom 01.01. - 31.12. gültig.

Sie können folgende Anträge online stellen:

  • Reiterkennzeichen und Reiterplaketten erstmalig beantragen
  • abgemeldete Reiterkennzeichen wieder anmelden
  • Ersatzkennzeichen bzw. Ersatzplaketten beantragen
  • Reiterkennzeichen abmelden
  • weitere/zusätzliche Kennzeichen beantragen

Die Reiterkennzeichen müssen Sie bei einer Abmeldung nicht zurückgegeben. Sie können nach einer Wiederanmeldung mit den aktuellen Jahresreiterplaketten wieder verwendet werden.