Grabeland

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Die Stadt Bielefeld verpachtet von den unbebauten Grundstücken, die aktuell nicht für kommunale Aufgaben benötigt werden, rund 300.000 m² als sogenanntes Grabeland. Die Gesamtfläche ist in rund 60 Einzelanlagen mit insgesamt rund 800 in der Regel zwischen 150 m² bis 400 m² große Einzelparzellen aufgeteilt.

Die Parzellen haben weder Strom- noch Wasseranschluss. Die Grabeländer sind ausschließlich für die hobbygärtnerische Nutzung vorgesehen und dürfen nur mit einjährigen Pflanzen bestellt werden. Die Einzelparzellen werden von den Pächterinnen und Pächtern auf eigene Kosten angelegt und eigenverantwortlich gepflegt. Dazu gehört auch die Kompostierung des Grünschnitts auf der eigenen Pachtfläche. Die Pächterinnen und Pächter dürfen ihre Parzelle mit einem bis zu 80 Zentimeter hohen Zaun einzäumen. Für die Aufbewahrung von Gartengeräten, je nach Lage des Grabelandes in Abstimmung mit dem Immobilienservicebetrieb, gegebenenfalls enen kleinen Geräteschuppen aufstellen.

Wenn Sie Interesse an einer Parzelle haben, nutzen Sie das Kontaktformular.

Die Pachtgebühr ist eine Jahresgebühr und wird nach der jeweiligen Parzellengröße berechnet und ist jeweils zum 01.07. eines jeden Jahres zu zahlen.

Die Grabelandparzelle wird für ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) verpachtet. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von den Pächterinnen und Pächtern oder vom Vorpächter schriftlich bis zum 30.09. des laufenden Jahres zum Jahresende gekündigt wird.

Bei Aufgabe der Pachtfläche muss diese im vollständig abgeräumten Zustand an die Stadt Bielefeld zurückgegeben werden.

Das Amt für Geoinformationen und Kataster hat in seinen onlineKarten einen Plan veröffentlicht, der die im Bielefelder Stadtgebiet verfügbaren Flächen anzeigt.