#getLabelName2('adt.label.dienstleistung.volltext','Beschreibung')Beschreibung
Mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sind zur Vorsorge und zum Schutz der oberirdischen Gewässer und des Grundwassers vor Verunreinigungen bundesweit einheitliche Vorschriften erlassen worden. Sie gelten für Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe sowie für Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen), die insbesondere den Produktionsbereich betreffen.